Wegen des selten zur Anwendung kommenden Straftatbestands der "Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen" (Paragraf 208a Strafgesetzbuch) sowie wegen des Delikts der "pornografischen Darstellungen Minderjähriger" (§ 207a StGB) wird am kommenden Donnerstag einem 25-jährigen Pinzgauer am Landesgericht der Prozess gemacht.