Mosbach: Der Mälzerei-Verlust wird vorab ausgeglichen
Mosbach. (brw) Der Haushalt mit seiner Einbringung und die Kultur mit deren Neuorganisation waren prägende Themen beim jüngsten Austausch des Mosbacher Gemeinderats. Daneben waren unterdessen noch weitere Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft von Mosbach, Elztal, Neckarzimmern und Obrigheim stand ganz oben auf der Liste der Tagesordnungspunkte. Es geht dabei um ein neues Gewerbegebiet von ca. 2,7 Hektar im "Schelberg" auf Gemarkung Obrigheim (unweit KWO). Mosbachs OB Michael Jann bezeichnete es als ein "kleines Gewerbegebiet, das in Eigenentwicklung entstehen soll". Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Auch ein weiterer Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, bei dem es um einen "sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft" geht, wurde einstimmig durchgewunken. Es geht um Vorrangflächen in der Verwaltungsgemeinschaft, die für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden sollen. Auf zwei Prozent der Gemarkungsfläche soll eine Windkraftnutzung ermöglicht werden, so Jann. Bereits vor Jahren war eine Fläche im Gewann "Haagen" in Auerbach dafür ausgewiesen worden. Aus damaliger Sicht erfüllte nur diese Fläche die Kriterien für eine sinnvolle Windkraftnutzung. Die technischen Möglichkeiten (Höhe, Rotordurchmesser etc.) haben sich inzwischen jedoch geändert, so dass nun unterschiedliche Flächen für die Erzeugung von Windenergie in Frage kommen. Gleichzeitig solle auf diesen Flächen eine gewisse Konzentration stattfinden (mindestens drei Anlagen). Jann verwies darauf, dass man entsprechende Baugesuche so lange zurückstellen wolle, bis die Flächennutzungspläne angepasst seien.
Beschlossene Sache ist auch die Beauftragung für Arbeiten zur Straßen- und Kanalunterhaltung 2022: Mit einem Gesamtvolumen von ca. 800.000 Euro wurde das Auftragspaket hier an die günstigst bietende Firma – Vogel Tief- und Straßenbau (Waldbrunn) – vergeben.
Thematisiert wurde im Gremium zudem die Liquiditätssicherung des Kultur- und Tagungszentrums Alte Mälzerei Mosbach GmbH & Co. KG. Hier stellt die Stadt Mosbach als Kommanditistin die Zuschüsse zur Verlustabdeckung, Tilgungsleistung und, soweit vorgesehen, Investitionen der Gesellschaft zur Verfügung. Was bisher im Nachgang erfolgte, soll nun jährlich vor Beginn des Geschäftsjahres vom Gemeinderat beschlossen werden, damit die Finanzmittel jederzeit abrufbar sind. Auf Basis des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2022 stellt die Stadt demnach 710.000 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen sind bis zur tatsächlichen Höhe des Verlustes des kommenden Jahres "ohne Abschreibung und eventuelle Verluste der Gastronomie zuzüglich der tatsächlichen Tilgungsleistungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse in das gesamthändisch gebundene Kapital der Gesellschaft zu behandeln", wie es in der Beschlussvorlage heißt. Verluste der Gastronomie würden nicht ausgeglichen, betonte Jann mehrfach.
Stadtrat Werner Heininger (FW) fragte mit Blick auf die Mälzerei nach dem Wirtschaftsplan des Tagungszentrums, der aus der Beschlussvorlage nicht hervorgehe. Stadtrat Udo Fütterer (Grüne) fühlt sich in dieser Sache "nicht ausreichend informiert" und befürchtet "ein Fass ohne Boden" für die Finanzen der Stadt. Jann erwiderte, dass die Zahlen erklärbar und im Aufsichtsrat entsprechend ausgeführt worden seien. Und man als Stadt (zumindest aktuell) in der Lage sei, die Verluste zu tragen. Man käme auch "besser als erwartet" aus 2021 raus, stelle sich gleichwohl aber darauf ein, dass "uns auch in 2022 die Corona-Pandemie ausbremsen wird". Mit sieben Gegenstimmen passierte der Beschlussvorschlag zur Liquiditätssicherung das Gremium.
Keine Gegenstimmen gab’s für Zuschüsse in Spendenform für die Stadt. Die gespendeten 1162 Euro nahmen Verwaltung und Gemeinderat einmütig an.