Haßmersheim: A wie Abwasser, B wie Baugebiet
Von Gabriele Eisner-Just
Haßmersheim. "5-vor-12-Beschlüsse" wurden laut Bürgermeister Christian Ernst in der Dezembersitzung des Haßmersheimer Gemeinderats gefasst. "5 vor 12" deshalb, weil ansonsten schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen auf die Gemeinde zugekommen wären.
Der erste dieser Beschlüsse wurde in der vorgeschalteten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt getroffen. Es ging um die innerörtliche Entlastungsstraße, die am westlichen Rand von Haßmersheim gebaut wird und den Ortskern sowie die bestehenden Wohngebiete entlasten soll. Dabei ist der zweite Bauabschnitt dieser Straße noch nicht planungsrechtlich gesichert. Neben der Aufstellung eines Bebauungsplans wird parallel eine Änderung des Flächennutzungsplans betrieben. Die entsprechende Einleitung des Verfahrens wurde im Juni 2020 vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossen und im Juli/August 2020 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Dabei gingen zwar keine Stellungnahmen von Bürgern ein, wohl aber von den Behörden wie Landratsamt, Regierungspräsidium Stuttgart und von weiteren Trägern öffentlicher Belange. Der Gemeinsame Ausschuss gab jetzt einstimmig den Entwurf der Teiländerung in der Fassung vom 25. Juni 2021 zur Offenlegung frei. Ein zweiter, ebenfalls einstimmiger Beschluss betraf die Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüros IFK-Ingenieure. Mit diesen Beschlüssen zur Teiländerung des Flächennutzungsplans kann der Bebauungsplan für die Entlastungsstraße weiter realisiert werden.
Ein zweiter wichtiger Beschluss betraf den Erschließungsvertrag für das Baugebiet "Nord III", das im Zusammenhang mit dieser Straße steht. Im Vertrag der Gemeinde mit der LBBW-Kommunalentwicklung besteht die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit vom 31. 12. 2021 bis zum Jahresschluss 2024 zu verlängern, wobei der Zinssatz bei 0,5 % bleibt. Von 6,6 Mio. Euro Gesamtverbindlichkeiten, so Ernst, werden 1,4 Mio. Euro noch im Jahr 2021 und der Rest laut Planung Ende 2024 abgezahlt. Kritisch merkten einige Gemeinderäte an, dass die größte Tilgungsleistung jetzt im Jahr der Verkäufe erfolgen müsse. Dazu entgegnete Ernst, dass die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde schon eine verlängerte Rückzahlung einberechnet habe. Auf die Frage eines Gemeinderats, welche Konsequenzen eine Ablehnung dieses Beschlusses hätte, antwortete der Bürgermeister, dass dann die Gesamtsumme von 6,6 Mio. Euro am 31. 12. 2021 zurückgezahlt werden müsse. Der Rat votierte einstimmig dafür, die verlängerte Rückzahlungsfrist wahrzunehmen.
Auch die Abwassersatzung inklusive Gebühren musste noch 2021 beschlossen werden. Die vorherige Kalkulation stammte aus dem Jahr 2017, die Gebühren 2021 waren noch gar nicht kalkuliert. Dies liege daran, dass 2021 bei vielen Personalwechseln im Rathaus und der Fülle an Aufgaben nicht alles habe abgearbeitet werden können, erklärte Ernst. Das Büro Schmidt und Häuser aus Nordheim war mit der Erstellung der Kalkulation für Schmutz- und Niederschlagswassergebühren beauftragt. Rechnungsamtsleiter Stefan Salen erläuterte die Berechnungsweise, die die Unterhaltung des Abwasserkanals und die Betriebsaufwendungen für Misch-, Schmutz- und Regenwasser plus Kläranlage auf die Kosten für Schmutzwasser und Regenwasser herunterbricht. Dabei wurde für das Schmutzwasser eine Gebühr von 3,25 Euro pro Kubikmeter und für das Niederschlagswasser eine Gebührt von 0,68 Euro pro Quadratmeter ermittelt.
Die Bürger dürfen gesetzlich jedoch durch eine rückwirkende Änderung nicht schlechter gestellt werden, sodass die Gebühr für Niederschlagswasser 2021 bei 0,58 Euro/m2 bleibt; erst 2022 können die berechneten 0,68 Euro erhoben werden. Diese Gebühren bedeuten für Standard-Gebührenzahler weniger Kosten, während Eigentümer mit großen Dachflächen und viel versiegelter Fläche etwas mehr bezahlen müssen, erklärte Ernst. Der Rat beschloss die neue Abwassersatzung mit den Gebühren einstimmig, erbat sich aber Zahlen aus anderen Gemeinden, um über Kostenstruktur und Einsparpotenziale nachdenken zu können.