Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 31. Oktober 2022 einreichen. Wo Sie die Vordrucke dafür bekommen.Egal, ob Sie Ihre Steuererklärung freiwillig oder verpflichtend abgeben – ohne die passenden Formulare wird es schwierig. Erfahren Sie hier, wo Sie die nötigen Vordrucke für die Steuererklärung 2021 bekommen, ob die Papierform noch erlaubt ist und was Sie alles von der Steuer absetzen können.Wo bekomme ich Vordrucke für Steuererklärung 2021?Vordrucke für die Steuererklärung 2021 liegen beim Finanzamt aus. Auch manche Bürgerämter bieten die Formulare an. Allerdings müssen Sie diese persönlich abholen. Es ist nicht möglich, sich diese zuschicken zu lassen.Alternativ können Sie die Formulare im Internet herunterladen. Im sogenannten Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung stellt das Finanzministerium die Formulare kostenlos als PDF zum Download zur Verfügung. Diese können Sie ausfüllen und anschließend drucken oder direkt blanko ausdrucken und handschriftlich bearbeiten.Nutzen Sie dafür auf der Webseite entweder rechts die Spalte "Häufig genutzte Formulare" oder klicken Sie links auf "Formularcenter". Sie gelangen dann zu einem Menü mit verschiedenen Auswahlmöglichkeiten. Wählen Sie "Steuerformulare", dann "Einkommensteuer" und abschließend "Einkommensteuer 2021". Es öffnet sich ein Ordner mit allen PDF-Formularen. Welche Formulare Sie genau benötigen, erfahren Sie hier.Möglich ist aber auch, die Erklärung papierlos ans Finanzamt zu schicken. Das geht etwa über das elektronische Finanzamt Elster. Inzwischen helfen auch im Handel erhältliche Softwareprogramme, Onlinetools oder Apps dabei, eine Steuererklärung zu erstellen. Lesen Sie hier, welche Programme dabei am besten abschneiden.Welche Neuerung gilt für Rentner bei der Steuererklärung 2021?Rentner und Pensionäre können ihre Einkommenssteuererklärung seit April 2021 bequem online erstellen. Diese vereinfachte Steuererklärung für Rentner nennt sich "Einfach Elster" und führt Nutzer Schritt für Schritt im Interviewstil durch die Erklärung.Elektronische Bescheinigungen wie die Rentenbezugsmitteilung liegen der Steuerverwaltung bereits vor und werden automatisch berücksichtigt. Nutzen können den Service Personen mit ausschließlich inländischen Renten- oder Pensionseinkünften. Lesen Sie hier, was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie auswandern.Kann ich die Steuererklärung 2021 noch in Papierform abgeben?Das kommt darauf an, was für Einkünfte Sie haben. Sind Sie Arbeitnehmer oder Rentner und haben keine zusätzlichen Einnahmen über 410 Euro im Jahr aus selbstständiger Tätigkeit, einem Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft, dürfen Sie die Steuererklärung weiter auf Papier abgeben. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sind dabei erlaubt.Arbeiten Sie jedoch selbstständig oder freiberuflich, betreiben ein Gewerbe oder sind Land- oder Forstwirt, sind Sie zur elektronischen Abgabe verpflichtet – und zwar schon seit 2011. Eine Ausnahme gilt für Härtefälle. Dazu können Sie zählen, wenn Sie keinen Internetanschluss oder Computer haben. Allerdings müssen Sie beim Finanzamt beantragen, dass für Sie die Härtefallregel gilt.Eine Besonderheit gilt ab der Steuererklärung für 2021, die Sie 2022 abgeben. Die Mischform "Papierabgabe mit elektronischer Datenübermittlung" ist nicht mehr zulässig.Geben Sie hingegen freiwillig noch Steuererklärungen früherer Jahre rückwirkend ab, können Sie sie weiterhin nutzen – zumindest, wenn Sie eine Steuersoftware verwenden, die das unterstützt. "Mein Elster", das kostenlose Programm der deutschen Steuerverwaltung, sieht diese Option nicht vor. Lesen Sie hier, warum es sich lohnen kann, die Steuern rückwirkend zu erklären.Bei der Papierabgabe mit elektronischer Datenübermittlung erhalten Sie eine komprimierte Steuererklärung im PDF-Format. Diese müssen Sie ausdrucken und eigenhändig unterschrieben ans Finanzamt schicken. Der Finanzbeamte ruft dann anhand einer Nummer auf der Papiersteuererklärung Ihre elektronische Steuererklärung bei sich im System auf.Was kann man 2021 von der Steuer absetzen?Laut dem Bund der Steuerzahler sind die vier wichtigsten Posten, die Ihre Steuerlast verringern, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen. Das gilt grundsätzlich – nicht nur für das Steuerjahr 2021.Werbungskosten: Dazu zählen alle beruflich veranlassten Kosten, die nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Zum Beispiel Fahrten von der Wohnung zur Arbeit ("Entfernungspauschale"), Homeoffice-Pauschale, Fortbildungskosten, Berufskleidung, Kontoführungsgebühren, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewerbungskosten, ein häusliches Arbeitszimmer oder Umzugskosten. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.000 Euro pauschal für jeden Arbeitnehmer – alle Aufwendungen über diesem Betrag hinaus reduzieren die Steuerlast weiter.Sonderausgaben: Vorsorgekosten wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Spenden, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten oder Kirchensteuer.Außergewöhnliche Belastungen: Wer wegen Krankheit Arztkosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnersatz, Brillen oder Kuren zu zahlen hatte, trägt diese als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ein. Auch Schäden durch Unwetter oder Hochwasser zählen dazu. Der Gesetzgeber mutet dem Steuerzahler allerdings einen gewissen Eigenanteil zu. Dieser berechnet sich individuell und bemisst sich nach der Höhe des Einkommens, Familienstand und der Anzahl der Kinder.Steuerermäßigungen: Wer seine Wände von einem Profi streichen oder die Wäsche von einer Haushaltshilfe bügeln lässt, kann den Staat an den Kosten beteiligen. Bis zu 20 Prozent davon kann man absetzen – bis zu 510 Euro bei einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe und bis zu 1.200 Euro bei Handwerkerarbeiten. Gefördert werden aber nur die Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, die Materialkosten muss der Steuerzahler selbst tragen. Auch Mieter profitieren von Steuervorteilen: Ausgaben für Nebenkosten wie Treppenhausreinigung, Winterdienst, Gärtner oder Hausmeister können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.