Neu im Arbeitsrecht: Weiterbildung als Arbeitszeit: Wann Betriebe die Kosten übernehmen müssen 0 23.05.2024 07:00 «Kleine Zeitung» (veved.ru) Eine neue Bestimmung sieht vor, dass verpflichtende Weiterbildung nun unter Arbeitszeit fallen muss. Und auch die Kosten müssen gegebenenfalls übernommen werden, betonen Arbeiterkammer und Gewerkschaft. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа