Jutta Herz ist taub und blind. Dennoch soll sie ihre Zwei-Zimmer-Wohnung in Hannover-Kirchrode verlassen, die der Blindenverband an sie vermietet hat. Ihre Anwältin vermutet, dass diese nach der Sanierung teuer vermietet werden soll. Der Verband wiederum sieht keinen anderen Ausweg als die Räumungsklage – und diese droht weiteren Blinden im Haus.