Parkverbot und Halteverbot: Nicht jeder weiß, was die Schilder bedeuten. Wo ist das Parken erlaubt, wo das Halten? Was ist der Unterschied? Und welche Strafen drohen? Es mag manchen Autofahrer überraschen: Genau genommen gibt es gar kein Parkverbot . Denn es gibt nur eingeschränktes Halteverbot und absolutes Halteverbot. Und das ist der Unterschied: Eingeschränktes Halteverbot: Hier darf man halten, aber nicht parken (deshalb umgangssprachlich auch Parkverbot genannt). Absolutes Halteverbot: Hier darf man nicht einmal kurz halten. Was ist der Unterschied zwischen Parken und Halten? Als Halten gilt jede vom Fahrer selbst gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen. Etwa, um andere Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Das Stoppen wegen eines Staus oder einer roten Ampel gilt hingegen nicht als Halten, sondern als Warten. Und was ist nun Parken? Dazu gilt die Drei-Minuten-Regel: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der hat sein Fahrzeug geparkt. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, sodass er im Bedarfsfall jederzeit wieder in den Verkehr eingreifen kann, der parkt nicht, sondern hält. Wo gilt generell ein Parkverbot? In bestimmten Verkehrssituationen und Bereichen gilt ein Parkverbot, ohne dass ein entsprechendes Schild darauf hinweist: Fahrradschutzstreifen (durch Leitlinien markierte Fahrradwege) Andreaskreuz (innerorts herrscht bis fünf Meter und außerhalb bis 50 Meter vor Andreaskreuzen ein Parkverbot) Haltestelle (Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild) Fußgängerzone (Durchfahrtsverbot, das ein Parkverbot einschließt) Vorfahrtsstraße außerorts (innerorts Parken erlaubt) Einseitige Fahrstreifenbegrenzung Kreuzungs-/Einmündungsbereich (fünf Meter davor und dahinter) Grundstückseinfahrt und -ausfahrt (auf schmalen Straßen auch gegenüber) Abgesenkter Bordstein Kreisverkehr Autobahn und Kraftfahrstraße Fußgängerüberweg (außerdem fünf Meter davor) Auch auf Geh- oder Radwegen ist das Parken verboten. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Schild den Fuß- oder Radweg als Parkfläche für Autos freigibt. Selbst dann sollte man jedoch Schachtdeckel oder abgesenkte Bordsteine meiden, denn hier gilt weiterhin ein Parkverbot. Wo darf man parken? Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken, wo entweder kein entsprechendes Verbotsschild steht oder wo ein Schild das Parken ausdrücklich erlaubt. Dieses Schild zeigt ein weißes P auf blauem Grund. Gibt es keine Parkflächenmarkierung, darf man alternativ den Fahrbahnbereich als Parkfläche nutzen, sofern dort keine anderen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert werden. Dann stellt man das Auto auf dem rechten Fahrbahnrand oder einem Seitenstreifen ab. In Einbahnstraßen darf man zudem den linken Fahrbahnrand nutzen. Parken in zweiter Reihe Das Parken in zweiter Reihe neben ausgewiesenen Parkflächen ist nicht zulässig. Verbreitete Irrtümer: Ist hier das Parken erlaubt? Frauenparkplätze: Männer dürfen hier parken. Natürlich sollte man diese Parkflächen Frauen zu überlassen. Ein Muss ist das allerdings nicht. Diese Plätze befinden sich meist in besser beleuchteten Bereichen oder im Parkhaus näher am Aufzug als andere Parkplätze, wodurch sie besseren Schutz vor Übergriffen bieten sollen. Zwei Autofahrer wollen denselben Parkplatz nutzen: Hier hat der Autofahrer das Vorrecht, der als erster an dem Parkplatz ankommt. Das gilt auch, wenn ein Auto zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken. Sollten zwei Fahrzeuge gleichzeitig ankommen, gilt das Vorrecht für den in Fahrtrichtung Einfahrenden. Parkplätze dürfen nicht freigehalten werden. Ein Umzugskarton auf Parkflächen markiert keinen rechtlichen Anspruch. Wer hier parken will, kann aussteigen, den blockierenden Gegenstand wegräumen und einparken. Für viele Parkflächen gelten am Wochenende andere Parkregeln als werktags. Dass der Samstag zum Wochenende zählt, ist allerdings falsch. Verkehrsrechtlich gesehen, ist der Samstag in der Regel ein Werktag. Die Parkzeit eines Parkscheins darf man nicht überziehen. Sobald überzogen wird, dürfen Parkwächter Bußgelder verhängen. Ist der Parkautomat bei gebührenpflichtigen Parkplätzen defekt, darf man hier kostenlos parken. Allerdings wird auf dem dann kostenlosen Parkplatz meist eine Höchstparkdauer gestattet, weshalb anstelle des Parktickets eine Parkuhr aufs Armaturenbrett gehört. Parken im Parkverbot: Wer haftet? Das Falschparken ist eine der wenigen Situationen im Straßenverkehr, in denen die Halterhaftung gilt. Nicht der Fahrer des Autos muss also das Bußgeld bezahlen, sondern der Fahrzeughalter. Wie kann ich ein vorübergehendes Parkverbot beantragen? Um vor einem Umzug eine freie Fläche für einen Umzugs-Lkw zu schaffen, können Sie ein temporäres Halteverbot beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt, bei der Sie alle Details erfragen können. Dort stellen Sie außerdem den entsprechenden Antrag (mindestens zwei Wochen vor dem Umzug). Die Kosten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Rechtzeitig vor dem Umzug (mindestens 72 Stunden vorher) stellen Sie die Verbotsschilder auf, die Sie von der Behörde erhalten haben – und zwar so, dass sie den Vorgaben der Behörde entsprechen. So müssen Sie die Schilder platzieren Damit die Schilder gültig sind, müssen sie grundsätzlich in Fahrtrichtung und nicht etwa in Richtung Gehweg zeigen. Verkehrsteilnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Schilder wahrzunehmen. Das setzt voraus, dass sie in Fahrtrichtung aufgestellt und sichtbar sind. Dann muss sich jeder Autofahrer an das temporäre Halteverbot halten. Das gilt nicht, wenn Sie eigenmächtig und ohne den Segen der Behörde ein Halteverbot aufstellen. Das kann Ihnen außerdem eine Anzeige bei der Polizei einbringen. Wann darf im Parkverbot abgeschleppt werden? Wer sein Auto im Parkverbot abstellt, riskiert natürlich Konsequenzen. Das Abschleppen gehört jedoch nicht in jedem Fall dazu. Nur wenn durch das Falschparken die öffentliche Sicherheit konkret gefährdet ist oder sein würde, dürfen die Behörden das Auto an den Haken nehmen. Vorher müssen sie eine Kennzeichenabfrage durchführen. Sofern sie daraufhin den Halter kontaktieren können, lässt sich das Abschleppen unter Umständen umgehen. Andernfalls muss der Halter die Kosten für das Bußgeld und fürs Abschleppen tragen. Verstoß gegen Parkverbot: Diese Strafen gelten Verstoß Buße (in Euro) Punkte Parken auf Geh- oder Radweg 55 - Parken an enger und unübersichtlicher Straßenstellen 35 - Parken im Bereich einer scharfen Kurve 35 - Parken auf Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor und dahinter 25 - Parken im (eingeschränkten) Halteverbot 25 - Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen 15 - Parken auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße 70 1 Parken an Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 100 1 Parken vor Feuerwehrzufahrt 55 - Parken vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung 100 1 Parken auf Sperrfläche 25 - Parken in verkehrsberuhigtem Bereich 10 - Parken in zweiter Reihe 55 - In einer Pannenbucht unberechtigt parken 25 - Parklücke unberechtigt besetzt 10 - Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz 55 - Verstoß gegen Halteverbot: Diese Strafen gelten Verkehrssünde Buße (in Euro) Halten am Taxistand, in einer Halteverbotszone, nahe einem Fußgängerüberweg oder das haltende Fahrzeug verdeckt Verkehrszeichen bzw. Lichtzeichen 20 ... Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer behindert 35 Halten in zweiter Reihe 55 ... Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer behindert 70 Nicht platzsparend halten 10 Unberechtigt in einer Pannenbucht halten 20 Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 20 ... Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer behindert 30 Das bedeuten die verschiedenen Halteverbotsschilder Absolutes oder eingeschränktes Halteverbot: Welches Schild steht für welche Einschränkungen? Es gibt zahlreiche Schilder, die das Halteverbot anzeigen. Jedes hat ein andere Bedeutung. Die wichtigsten Halteverbotsschilder finden Sie hier in unserer Fotoshow .