Ein Küchenstudio aus Ansfelden hat das Geschäft geschlossen und ist derzeit nicht erreichbar. Zahlreiche Betroffene stehen nun ohne Lieferung ihrer Küche da, obwohl sie bereits hohe Anzahlungen getätigt haben. AK-Präsident Andreas Stangl fordert eine gesetzliche Regelung: „Hohe Vorauszahlungen dürfen künftig nicht mehr oder nur gegen eine Absicherung möglich sein. Bei allen Verträgen, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollen maximal 20 Prozent des Auftragswertes an Anzahlung verlangt werden dürfen, außer sie sind durch eine Bankgarantie, eine Versicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert.“