Am kommenden Freitag wird am Wiener Landesgericht gegen den früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) und übler Nachrede verhandelt. Es geht um drei Anklagepunkte, inkriminiert sind Vorgänge aus den Jahren 2000, 2010 und 2018, als Pilz für die Grünen bzw. die Liste JETZT im Parlament saß. Für den Ex-Politiker und nunmehrigen Herausgeber des Online-Mediums zackzack.at sind die Vorwürfe haltlos.