Dass Abgeordnete die Fraktion verlassen, der sie das Bundestagsmandat verdanken, ist nicht außergewöhnlich. Dass sie innerhalb einer Legislaturperiode auf die Plätze des Mitbewerbers wechseln, aber schon. Rechtlich dürfen sie das – ob das im Sinne der Wähler ist, steht auf einem anderen Blatt.