Handel: Automatisierte Mini-Märkte dürfen bald auch sonntags öffnen
Kaffee am Sonntag auf dem Land trinken, Milch vergessen und in der Nähe keine zu kaufen? Eine hessische Gesetzesänderung soll hier helfen. Alle fünf Fraktionen im Landtag sind sich dabei einig.
Mit seltener Einstimmigkeit hat der hessische Landtag den Weg für die Sonntagsöffnung von Mini-Supermärkten mit Automaten und ohne Mitarbeiter freigemacht. Das in Wiesbaden verabschiedete Gesetz sieht im Sinne des Sonntagsschutzes vor, dass solche automatisierten Verkaufsflächen nur höchstens 120 Quadratmeter groß sein können und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten dürfen.
Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) sagte: "Das ist ein guter Tag für Hessen und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes." Der SPD-Abgeordnete Matthias Körner erklärte, die Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes werde noch vor der parlamentarischen Sommerpause rechtssicher in Kraft treten.
Dabei geht es den Befürwortern unter anderem um die Stärkung des ländlichen Raums. Kritiker sprechen dagegen von Eingriffen in den Schutz des Sonntags. Hintergrund der Debatte ist unter anderem ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach eine von der Stadt Fulda verfügte Schließung der ohne Personal betriebenen "Tegut Teo"-Verkaufsstellen an Sonntagen seinerzeit rechtens war.