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Сентябрь
2024

Geschlechtseintrag ändern: Deutlich höhere Nachfrage als erwartet

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Das Selbstbestimmungsgesetz ist erst seit wenigen Monaten in Kraft. Eine Datenauswertung des "Spiegel" zeigt: Deutlich mehr Menschen als erwartet machen davon Gebrauch. Nach Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes wollen offenbar deutlich mehr Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern als von der Bundesregierung erwartet. Bis Ende August hätten deutschlandweit rund 15.000 Menschen eine solche Änderung angemeldet, ergab nach Angaben vom Freitag eine Datenauswertung des Magazins "Spiegel". Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Gesetzentwurf mit ungefähr 4.000 Fällen pro Jahr gerechnet. Der Bundesrat billigte das Selbstbestimmungsgesetz im Mai: Volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können damit künftig mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtsantrag ändern lassen. Das Gesetz tritt erst am 1. November 2024 in Kraft, Betroffene können sich aber schon seit dem 1. August bei den Standesämtern anmelden. Danach gilt eine dreimonatige Wartezeit, bis der Geschlechtseintrag tatsächlich angepasst werden kann. 97 Prozent ändern ihren Namen Für die Datenauswertung fragte der "Spiegel" bei 53 weitgehend zufällig ausgewählten Kommunen Zahlen zu diesen Anmeldungen ab. Die Stichprobe berücksichtigte demnach ländliche Gemeinden, Klein- und Großstädte aus Ost- wie Westdeutschland. Die Ergebnisse wurden zudem so gewichtet, dass sie der Einwohnerverteilung in Deutschland entsprechen. Umgerechnet auf die Bevölkerung gibt es den Angaben zufolge in Deutschland durchschnittlich 1,8 Anmeldungen zur Geschlechtsänderung auf 10.000 Einwohner. In größeren Städten sind es mit 2,5 Anmeldungen überdurchschnittlich viele. Kleinere Städte und Vororte verzeichnen der Hochrechnung zufolge 1,8 Anmeldungen pro 10.000 Einwohner, also genauso viele wie im bundesweiten Durchschnitt. In ländlichen Gebieten kommen 0,9 Anmeldungen auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Keine Unterschiede gibt es demnach zwischen Ost- und Westdeutschland. Wer ein anderes Geschlecht annimmt, muss auch einen neuen Vornamen wählen, sofern der alte Name nicht zum neuen Geschlecht passt. Das wollen laut "Spiegel" rund 97 Prozent der Anmelderinnen und Anmelder tun. Minderjährige machen demnach rund fünf Prozent der bisher eingegangenen Anmeldungen aus.



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