Justiz: Untreue? Prozess gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft
Thermobecher, Rucksack, Elektronik: In einem Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft geht es lange zunächst um derlei Gegenstände. Doch plötzlich auch um Laptops mit schlimmen Daten.
Mal ein Messerset, mal ein Thermobecher, mal ein USB-Stick - doch auch Elektronik-Artikel mit heiklen Inhalten: Ein früherer Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft steht in Bamberg vor Gericht, weil er derlei Gegenstände, die eigentlich seinem Arbeitgeber zustanden, mit nach Hause genommen haben soll. Zum Auftakt des Prozesses am Landgericht Bamberg wurde die ausführliche Anklageschrift verlesen - was fast drei Stunden in Anspruch nahm.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Untreue und Unterschlagung in vielen Fällen vor. Sein Verteidiger kündigte an, der Angeklagte werde sich im Lauf der Verhandlung zu den Vorwürfen äußern. Außerdem soll der Kammer ein Sachverständigen-Gutachten über den gesundheitlichen Zustand des Mannes vorgelegt werden. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Besonders heikel: Der Mann soll zwei Laptops an sich genommen haben, die als Asservate, also Beweismittel, bei der Staatsanwaltschaft gelagert waren - und auf deren Festplatten sich zahlreiche Dateien mit kinderpornografischen Inhalten befanden. Der Angeklagte habe dies gewusst beziehungsweise billigend in Kauf genommen, hieß es. Deshalb sei er auch wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt.
In der Anklage ging es aber zunächst vor allem um Gratisprämien und Dreingaben, die Versender bei Großbestellungen bei Büromaterial gewähren. Ob Thermobecher, Messerset, Fotopapier - detailliert listete die Staatsanwaltschaft auf, was der Angeklagte mit nach Hause genommen haben soll. Der Schaden summiert sich demnach auf knapp 9.500 Euro.
Zudem soll er Dinge zunächst privat gekauft, dann aber dienstlich abgerechnet haben - darunter ein Glühweinkocher mit 20 Liter Volumen und eine beheizbare Steppjacke.