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Октябрь
2024

„Vorsätzlich Medienberichterstattung von öffentlichem Interesse unterbunden“

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Das Landgericht Erfurt verpflichtet die AfD, klagenden Medien gleichberechtigten Zugang zu ihrer Wahlparty zu gewähren wie anderen Medienvertretern. Die Partei hält sich nicht daran und lässt lediglich Rechtsaußen-Medien rein. Nun verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld.



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