Fehlgeburten: Zur Trauer kommt die Angst um den Job
Jede Mutter „hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“, sagt Artikel 6, Absatz 4 des Grundgesetzes. Leider löst das derzeitige Mutterschaftsgesetz dieses Grundrecht aller Mütter nicht ein. Darauf will die Initiative „Familie sind alle“ aufmerksam machen. Eine Schwangere, die heute in der 18. Woche eine Totgeburt erleidet, hat keinerlei Anspruch auf Mutterschutz. Den gibt es derzeit erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab einem fetalen Geburtsgewicht von 500 Gramm.
Natascha Sagorski, Gründerin der Initiative, verlor ihr Kind in der zehnten Woche und wurde nach der Ausschabung von ihrem Arzt nicht einmal krankgeschrieben. Sie musste dazu erst einen anderen Arzt aufsuchen. Das ist unwürdig und unzumutbar. Unter dem Mot
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