Millionenschaden: Steuerfrau nach Schiffsunfall zu Bewährungsstrafe verurteilt
Auf dem Rhein kracht ein beladenes Güterschiff gegen ein großes Schleusentor. Der Schaden ist groß. Ein Schifffahrtsgericht urteilt gut ein Jahr nach dem schweren Unfall.
Weil sie alkoholisiert mit einem Güterschiff in ein Tor der Rheinschleuse Iffezheim gefahren ist, ist eine Steuerfrau zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 50-Jährige habe den Unfall verursacht, weil sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei, urteilte das Schifffahrtsgericht im badischen Kehl. Verletzt wurde bei dem Unfall vor gut einem Jahr niemand, es entstand aber ein Millionenschaden.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechs Monaten auf Bewährung gefordert hatte. "Der Alkohol war ursächlich für den Unfall", sagte Staatsanwalt Martin Seifert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Die Frau stand wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs vor Gericht. Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Kehl statt, das für den betreffenden Rheinabschnitt als Schifffahrtsgericht zuständig ist.
Die Steuerfrau hatte vor Gericht ausgesagt, damals bewusstlos gewesen zu sein. "Es gab einen Stoß, Rufe, dann kam ich zu mir", berichtete die 50-Jährige. Sie räumte ein, Wein getrunken zu haben. Die Blutalkoholkonzentration soll bei ihr zur Tatzeit mindestens 1,13 Promille betragen haben.