Die Erlösobergrenze für Stromerzeuger, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 im Zuge der Energiekrise die Umsätze aus dem Verkauf von Strom aus bestimmten Quellen begrenzt hat, war verfassungskonform. Zu diesem Schluss kam der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH), nachdem die Burgenländische Landesregierung und mehrere betroffene Stromerzeuger Beschwerde eingebracht hatten. Der Antrag sei als unbegründet abgewiesen worden, teilte der VfGH in einer Aussendung mit.