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Cannabis: Bisher 1.700 Strafen im Kontext von Cannabis verändert

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Kritiker der Cannabis-Teillegalisierung trugen ein Argument immer wieder vor - das entsprechende Gesetz überlaste die Justiz. Aus Sicht der Linken hat sich das in der Praxis nicht bestätigt.

Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind in Sachsen rund 1.700 Strafen wegen Verstößen erlassen oder neu festgesetzt worden. Das ergab eine Kleine Anfrage von Linke-Politiker Rico Gebhardt im Sächsischen Landtag. "Die Justiz hat pünktlich geschafft, was laut CDU unmöglich war", zog Gebhardt ein Fazit und spielte damit auf strikte Vorbehalte der Union gegen das Cannabis-Gesetz an. 

Knapp 700 Menschen profitieren von Cannabis-Amnestie

"Bis Ende 2024 profitierten mindestens 699 Beschuldigte, gegen die eine Strafvollstreckung bereits begonnen hatte, von der sogenannten Cannabis-Amnestie. Ihnen wurde eine bereits verhängte Strafe erlassen", betonte Gebhardt. In mindestens 1.017 Fällen hätten Staatsanwaltschaften die gerichtliche Neufestsetzung der Strafe beantragt. Überwiegend habe das wohl zu Strafermäßigungen geführt. 

Justiz hat rund 29.200 Verfahren geprüft

Gebhardt zufolge sind die Zahlen möglicherweise sogar höher, da eine abschließende Statistik nicht geführt wird. Deshalb gebe es auch keine Aussagen dazu, wie oft im Ergebnis Freiheitsstrafen verkürzt wurden und es zu vorzeitigen Haftentlassungen kam. Das Justizministerium hatte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage mitgeteilt, schon bis Mitte April 2024 etwa 29.200 anhängige Vollstreckungsverfahren einer Prüfung unterzogen zu haben.

Linke: Überprüfung der Verfahren äußerst pünktlich

"Die jetzt vorliegende Antwort zeigt: In Sachsen gelang die Überprüfung solcher Verfahren äußerst pünktlich, nämlich weitgehend bereits vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes", stellte Gebhardt klar. Noch unmittelbar vor der Novellierung des Bundesgesetzes habe die CDU im Landtag ein "Nein zur Cannabisfreigabe" gefordert und das mit einem irrsinnigen Arbeitsaufwand begründet. 

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit 1. April 2024 erlaubt. Allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. Erwachsene dürfen 25 Gramm Cannabis bei sich haben, mehr als 30 Gramm sind strafbar. Zudem dürfen Konsumenten Cannabis in bestimmten Mengen selbst anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind weiter verboten.

CDU will Cannabis-Gesetz bei Wahlsieg wieder kippen

Die teilweise Freigabe von Cannabis war eines der großen Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition. CDU und CSU haben in ihr Wahlprogramm aufgenommen, das Cannabis-Gesetz der inzwischen geplatzten Ampel-Koalition wieder abschaffen zu wollen.




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