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Finanzen: Diese Mängel legt der Oberste Kassenprüfer vor

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Der Rechnungshofpräsident klopft Ministerien und Behörden wegen der Verschwendung von Steuergeldern ordentlich auf die Finger. Werden die mahnenden Worte von Marcel Hürter gehört?

Mangelnde Finanzkontrolle, zu wenig Willen zum Sparen, unklare Zuständigkeiten und falsche Personalplanung - die Liste der Versäumnisse, die der Landesrechnungshof in seinem rund 200 Seiten umfassenden Bericht auftischt, ist lang. Die Forderungen von Präsident Marcel Hürter als oberster Kassenprüfer an die Landesregierung und etliche maßgebliche Behörden in Rheinland-Pfalz sind eindeutig. Die Kritik der Opposition deftig. 

Einstellungen und Beförderungen in Ministerien

Die Ministerien für Familie und Integration sowie für Arbeit und Soziales beachteten demnach bei Neueinstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen die rechtlichen Vorgaben nicht immer. In den Stellenausschreibungen sei häufig nicht zu erkennen gewesen, welche Anforderungen die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, listete der Rechnungshof auf. 

Das Sozialministerium habe mehrfach Vorstellungsgespräche mit Personen geführt, die die zwingenden Anforderungen nicht erfüllten. Dies sei nicht zulässig. Beide Ministerien erstellten überwiegend keine Auswahlvermerke, hieß es weiter. Diese seien zur Gewährung des Rechtsschutzes und der Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber aber erforderlich.

Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD sprachen von einem "Selbstbedienungsladen" sowie "Vetternwirtschaft" und forderten Aufklärung. 

Sozialstaatssekretär Denis Alt betonte, alle Verantwortlich im Ministerium hätten ein großes Interesse daran, Stellenbesetzungen im Einklang mit dem Recht und der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Freie Stellen würden grundsätzlich und regelmäßig ausgeschrieben. Die Hinweise des Rechnungshofes würden aufgegriffen und seien ein weiterer Baustein im bereits laufenden, internen Qualitätsverbesserungsprozess im Ministerium. 

Landeshaushalt

Statt die Haushaltssicherungsrücklage im Landeshaushalt weiter zu erhöhen, sollte diese zur Tilgung von Schulden genutzt werden. Die zusätzlichen Belastungen durch höhere Verschuldung und steigende Zinsausgaben würden das Land in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage treffen. Zugleich würden erhebliche Mittel benötigt, um Aufgaben wie den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und die Digitalisierung zu finanzieren.

Rheinland-Pfalz liege bei der Pro-Kopf-Verschuldung über, bei der Investitionsquote unter dem Durchschnitt der Länder, mahnte Hürter. Neue Aufgaben sollten durch Einsparungen wie den Abbau entbehrlicher Stellen finanziert werden. Zugunsten notwendiger Investitionen sollten unter anderem Finanzhilfen reduziert werden.

Energiemanagement an Hochschulen

Die staatlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz waren im Jahr 2021 für 48 Prozent der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung verantwortlich. Ohne ein funktionierendes Energiecontrolling fehlten aber an fast allen Hochschulen im Land die Grundlagen für Energiekonzepte mit konkreten Energiesparmaßnahmen. Regelmäßige Energieberichte für die Hochschulleitungen seien deshalb nicht möglich gewesen. 

Auch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit habe sich bisher nur unzureichend mit dem Energiemanagement und den Klimaschutzmaßnahmen der Hochschulen befasst. Der Rechnungshofpräsident zeigte sich daher skeptisch, dass das gesetzliche Ziel, die Landesverwaltung bis 2030 in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren, erreicht werde. 

Einsatz von Lehrkräften

Lehrkräfte erhalten für das Wahrnehmen von Funktionen und Sonderaufgaben sowie für besondere unterrichtliche Belastungen Anrechnungsstunden. Jede Anrechnungsstunde verringert die Unterrichtsverpflichtung um eine Schulstunde. Die Anrechnungsstunden sind teils gesetzlich geregelt, auch werden sie vom Bildungsministerium auf der Grundlage eines jährlichen Gesamtbudgets gewährt. Ob das Gesamtbudget dem Bedarf entsprach, war nach der Prüfung des Rechnungshofes nicht nachvollziehbar. 

Die Zuweisung der Anrechnungsstunden an die Schulen und Lehrkräfte dokumentiere das Bildungsministerium in einer Datenbank. Die Eintragungen seien jedoch nicht in allen Fällen korrekt. Zudem habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Schulaufsicht keinen Zugriff. 

Zuwendungsverfahren im Ministerium

Die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren ist grundsätzlich nicht Aufgabe eines Ministeriums, sondern die von nachgeordneten Behörden. Dennoch waren rechnerisch fast zehn Mitarbeiter des Familienministeriums mit der Abwicklung von Zuwendungsverfahren beschäftigt. Einige Referate setzten hierfür mehr als ein Drittel ihres Personals ein, hieß es. 

In 83 von 114 für das Jahr 2022 geprüften Förderbereichen waren zudem laut Rechnungshof die Unterlagen zum Zuwendungsverfahren des Ministeriums nur in Papierform verfügbar. Für 30 Förderbereiche wurden zwar Formulare zum Download angeboten, einen Online-Antrag bot jedoch nur ein Förderbereich. Der Verwendungsnachweis war allerdings wieder papiergebunden.

Erheblicher Sanierungsstau an Universität Trier

Die Trierer Universitätsgebäude stammen zum Teil aus den 1970er-Jahren. Das fortgeschrittene Alter ist einer der Gründe für einen erheblichen Instandhaltungsbedarf. Etwa 19,8 Millionen müssten jährlich dafür aufgewendet werden. Dem standen tatsächliche Ausgaben von nur 3,3 Millionen Euro im Jahr gegenüber. Drei der ältesten Gebäude wiesen erhebliche Brandschutzmängel auf. Es gebe undichte Flachdächer, Gebäude seien mit Schadstoffen belastet, Mäuse und Ratten sorgten für Schäden. Der Rechnungshof geht für die Generalsanierung von einer Summe von 300 Millionen Euro aus.

Hochschule der Polizei

Die Hochschule der Polizei mit Sitz am Flughafen Hahn ist zuständig für die Aus- und Fortbildung der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz. Weder die Hochschule noch das aufsichtführende Innenministerium konnten jedoch überprüfen, ob die Dozenten ihre Gesamtjahresarbeitszeit erbracht hatten. Ursache sei, dass Arbeitszeiten für zahlreiche Aufgaben von den Dozenten weder einheitlich noch vollständig erfasst wurden. Auch der dem Ministerium von der Hochschule vorzulegende Nachweis über die geleisteten Lehrveranstaltungen war demnach unvollständig und teilweise fehlerhaft.

Landesarchäologie

Für archäologische Nachforschungen etwa nach Bauvorhaben und Ausgrabungen ist die Direktion Landesarchäologie der Generaldirektion Kulturelles Erbe zuständig. Für diese Kosten können die Träger der Vorhaben herangezogen werden, wenn die Vorhabenkosten 500.000 Euro übersteigen. Die Landesarchäologie habe jedoch in keinem der geprüften Fälle die Kosten systematisch ermittelt. Ob der Grenzwert immer beachtet wurde, sei deshalb nicht sichergestellt. Bei den zu erwartenden Kosten habe die Landesarchäologie das eigene Personal außer Acht gelassen. 

Finanzämter

Die Geschäftsstellen der 22 rheinland-pfälzischen Finanzämter erledigen allgemeine Verwaltungsaufgaben. Nach den Prüfungsergebnissen war ihr Personaleinsatz mit insgesamt fast 250 Vollzeitstellen deutlich zu hoch. Das größte Einsparpotenzial bestand demnach bei den Poststellen, in der Telefonvermittlung, bei den Hausmeister- und Pfortendiensten sowie in der Personalverwaltung.




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