Landesentwicklung: Mehr Wohnungsbau im ländlichen Schleswig-Holstein möglich
In den Siedlungsschwerpunkten können Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein problemlos wachsen. Jetzt erleichtert die Landesregierung Wohnungsbau auch im ländlichen Raum.
Gemeinden im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins können künftig leichter Wohnraum schaffen. Wohnungen mit geringem Flächenverbrauch, etwa in Mehrfamilienhäusern oder Dachausbauten, werden künftig weniger stark begrenzt, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) mitteilte.
Der sogenannte wohnbauliche Entwicklungsrahmen begrenzt den Neubau von Wohnungen im ländlichen Raum auf zehn Prozent des Bestandes von Ende 2020. Er gilt für die Jahre 2022 bis 2036. Die Wohnungen mit geringem Flächenverbrauch werden künftig nur noch zur Hälfte statt wie bisher zu zwei Dritteln auf den Entwicklungsrahmen angerechnet. Die Landesregierung hat den Landesentwicklungsplan entsprechend geändert.
"Mit der Änderung ermöglichen wir im ländlichen Raum mehr Geschosswohnungsbau und flächensparendes Bauen", erklärte Sütterlin-Waack. Zudem könnten mehr kleine Wohnungen zum Beispiel für ältere Menschen gebaut werden, die aus ihrem Einfamilienhaus ausziehen möchten, oder für junge Haushalte, die auf dem Land zur Miete wohnen wollen.
Den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen müssen alle Gemeinden beachten, die keine planerischen Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind. Er gilt nicht für Zentrale Orte, Gemeinden auf den Siedlungsachsen und Gemeinden mit besonderen Funktionen.