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Wissenschaft: Im Prozess um falsches Plagiat fehlt der Angeklagte

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Ein Mann soll ein wissenschaftliches Buch gefälscht haben, um einen Rechtsmediziner als Plagiator zu diskreditieren. Nun sollte ein Urteil fallen. Doch eine wichtige Person kam nicht.

Eigentlich wollte das Amtsgericht München im Prozess um ein mutmaßlich als Racheakt gefälschtes Plagiat die Verteidiger-Plädoyers hören und ein Urteil sprechen. Doch weil der Angeklagte nicht erschien, platzte der Termin. Die Hauptverhandlung werde unterbrochen, befand der Richter. Das Gericht konnte den Verbleib des 70-Jährigen nicht klären. Nun soll es am 6. März weitergehen. Dann könnte die Verteidigung plädieren und womöglich auch ein Urteil gesprochen werden. 

Für den Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben in ihren Plädoyers zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Die Verteidiger berichteten, sie hätten noch am Morgen mit ihrem Mandanten Kontakt gehabt, seitdem aber nicht mehr. 

Anklage spricht von aufwendiger Fälschung

Laut Anklage hatte der Mann versucht, den Leiter der Münchner Rechtsmedizin mit einem aufwendig gefälschten Plagiat zu diskreditieren. Dafür soll er Helfer in Pakistan angeheuert haben, ein wissenschaftliches Werk zu erstellen und den Eindruck zu erwecken, als wäre es vor 1987 erschienen. 

In dieses Buch sollen dann Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Rechtsmediziners eingeflossen sein. So sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Eindruck entstehen, als hätte der Mediziner für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus abgeschrieben. 

Plagiatsvorwurf führte zu Prüfverfahren

Eigens gedruckte Exemplare des Bandes soll der Angeklagte - selbst Träger zweier Doktortitel - den Ermittlungen zufolge dann auf einer Auktionsplattform im Internet versteigert haben. Zudem soll er Plagiatsjäger beauftragt haben, die er explizit auf das Buch hinwies. Letztlich leitete die Universität Hamburg ein Prüfverfahren ein.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, der Angeklagte habe sich am Rechtsmedizinischen Institut dafür rächen wollen, dass seine Mutter nach ihrem Tod im Jahr 2020 gegen seinen Willen obduziert worden war.

Dem 70-Jährigen werden unter anderem Urkundenfälschung, Verleumdung und Betrug vorgeworfen. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich. 

Keine förmliche Ladung?

Nun räumte das Gericht ein, dass man eine förmliche Ladung zu dem geplatzten Termin nicht nachweisen könne. Nach Angaben des Richters sollte die Polizei das Schreiben zustellen. Der Hausmeister habe den Beamten aber erklärt, der Angeklagte wohne seit Dezember nicht mehr dort. 

Am Montag habe man die Polizei gebeten, die Ladung in den Briefkasten zu werfen. Doch bei der Behörde sei man davon ausgegangen, dass das bereits beim vorherigen Termin erledigt worden sei. Bei einem weiteren Besuch des Wohnhauses am Mittwoch berichtete die Polizei, die Fenster der Wohnung seien von innen mit Zeitungspapier zugeklebt. Die Verteidiger bestätigten indes, dass sie den 70-Jährigen unter seiner Anschrift postalisch erreicht hätten.




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