Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien gegen die für Dienstag vorgesehene Sondersitzung zur Abstimmung über das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD verworfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Montag in Karlsruhe mit einer Folgenabwägung, wonach die Gründe für eine solche einstweilige Anordnung nicht überwiegen.