Im Oktober vergangenen Jahres soll ein Mann in Neumünster sich zunächst in einer Moschee verschanzt und anschließend eine Frau bedroht haben. Das Landgericht Kiel hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der Frage der Schuldfähigkeit des Mannes im Rahmen eines Sicherungsverfahrens auseinandergesetzt und hat nun ein Urteil gefällt.