Die Frist für einen Widerspruch gegen den Plan des Facebook-Konzerns Meta, Nutzerdaten für die Weiterentwicklung seiner KI-Systeme einzusetzen, ist in der Nacht auf Dienstag abgelaufen. Knackpunkt aus rechtlicher Sicht ist, ob für den Internetriesen ein "berechtigtes Interesse" an den Daten besteht. Eine erste Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln bejaht das, sagte Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien, der APA.