Das Land Hessen hat in der Entlassungsaffäre um Ex-Staatssekretärin Messari-Becker seine Fürsorgepflicht als Dienstherr nicht verletzt. Zu diesem Urteil kommt ein Sachverständiger im Untersuchungsausschuss. Auch ein anderer Zeuge entlastet die Landesregierung von einem Vorwurf. [
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