Die Landespolitiker wollten wieder einmal nur das Beste. Das 2009 beschlossene Selbstbestimmungsstärkungsgesetz enthält so viele gut gemeinte Auflagen für Altenpflegeheime in Schleswig-Holstein, dass die Kontrolleure mit ihren Prüfungen nicht mehr nachkommen. Bittere Folge: Viele Pflegeeinrichtungen bleiben unkontrolliert.