Die im vergangenen Dezember im Burgenland beschlossene verpflichtende gemeinnützige Arbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber geht mit 1. Juli in die Umsetzung. Sie sollen Aufgaben in den Gemeinden, im Land oder in der Landesholding übernehmen. Wer zweimal ohne triftigen Grund verweigert, verliert Grundversorgungsleistungen, kündigte Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz an.