Jener Mann, der am 22. Mai 2024 mit einer Bombendrohung für die Räumung des zwölf Stockwerke hohen Amtsgebäudes der Polizei in der Linzer Nietzschestraße gesorgt hat, muss nicht für die Kosten der Evakuierung aufkommen. Wie die "Kronen Zeitung" am Samstag berichtete, hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich einer Beschwerde des Schweizers stattgegeben. Der Mann sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldhaft gewesen.