Oberverwaltungsgericht: Stadtbücherei Münster darf nicht vor Büchern warnen
Die Stadtbücherei Münster muss warnende Hinweise entfernen, die sie in zwei Büchern angebracht hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Die Stadtbücherei Münster muss warnende Hinweise entfernen, die sie in zwei Büchern angebracht hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.