Bestattungsrecht Brandenburg: Darf aus Totenasche ein Diamant werden?
Urne im Wohnzimmer, Erinnerungsstück aus Asche oder Friedhofspflicht: Kommt nach der Liberalisierung in Rheinland-Pfalz auch in Brandenburg Bewegung ins Bestattungsrecht?
Ein Erinnerungsdiamant aus der Asche Verstorbener? Laut Brandenburger Bestattungsrecht ist das verboten. Doch gerade nach der Liberalisierung in Rheinland-Pfalz wird wieder über den Friedhofszwang diskutiert. In Brandenburg denkt die Regierungsfraktion vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) über Reformen nach, wie aus einer Anfrage der dpa hervorgeht. Der Koalitionspartner SPD zeigt sich zumindest offen für eine mögliche neue Debatte.
Was nach dem Tod erlaubt ist - und was tabu
In Rheinland-Pfalz dürfen nach der Gesetzesänderung aus der Asche von gestorbenen Menschen künftig auch synthetische Diamanten hergestellt werden. Auch die private Aufbewahrung der Asche zu Hause und eine Flussbestattung sind in dem Bundesland nun möglich.
Anders in Brandenburg: Das Innenministerium in Potsdam verweist darauf, dass der Friedhofszwang - also ein Grab als letzte Ruhestätte - dem Respekt und der Würde des Menschen diene. "Dort kann durch alle Angehörigen, Freunde und Bekannte seiner gedacht werden. Ohne die Bestattungspflicht wäre nicht auszuschließen, dass Angehörige die Totenasche unkontrolliert verstreuen, aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Bestattung verzichten oder die Totenasche gar der Abfallentsorgung zuführen."