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Октябрь
2025

Hamburg: 25-Jähriger sticht zehnmal auf Autofahrer ein – Urteil gefallen

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Das Hamburger Landgericht verurteilte einen 25-Jährigen nach einem brutalen Messerangriff. Der Mann stach unter Ketamin-Einfluss zehnmal auf einen Autofahrer ein. Das Hamburger Landgericht hat einen 25-jährigen Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer befand ihn der vorsätzlichen Körperverletzung und des vorsätzlichen Vollrausches für schuldig. Der Verurteilte hatte laut Anklage in der Nacht zum 10. Februar zunächst eine 19-jährige Frau an einer Bushaltestelle an der Schnackenburgallee attackiert. Er schlug und trat die junge Frau zu Boden, die er ursprünglich nach Hause fahren wollte. Sie erlitt mehrere Verletzungen, darunter eine blutende Nase. Zehn wuchtige Stiche mit Faustmesser Anschließend fuhr der Mann unter Ketamin-Einfluss in Richtung Hamburg-Lurup. An einer roten Ampel an der Elbgaustraße verursachte er einen Auffahrunfall. Nach dem Aussteigen soll er dem anderen Fahrer ein sexuelles Angebot gemacht und sich entkleidet haben. Er nahm eine Kampfposition ein, worauf der 38-jährige Unfallgegner zu fliehen versuchte. Der Angeklagte holte den Mann ein und stach mit einem Faustmesser auf ihn ein. Der 38-Jährige erlitt zehn Stiche in Gesicht, Hals und Oberkörper. Trotzdem gelang es ihm, den Angreifer niederzuschlagen und in ein vorbeifahrendes Auto zu flüchten. Er überlebte nur durch eine Notoperation. Wegen Drogen schuldunfähig Bei der Festnahme leistete der 25-Jährige erheblichen Widerstand. Er schlug einem Polizisten ins Gesicht, als dieser den Autoschlüssel abziehen wollte. Die Beamten überwältigten ihn mit Pfefferspray und Schlagstock. Die Anklage hatte ursprünglich auf versuchten Totschlag gelautet. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass der Mann beim Messerangriff wegen des Drogeneinflusses schuldunfähig war. Deshalb verurteilte ihn das Gericht nur wegen Körperverletzung und vorsätzlichen Vollrausches, wie die Gerichtssprecherin erklärte. Der 25-Jährige muss dem Opfer 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und verlor seinen Führerschein. Das Gericht folgte weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte zwei Jahre auf Bewährung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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