Добавить новость
ru24.net
World News
Ноябрь
2025
1 2 3 4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30

Corona-Pandemie: Bundesverfassungsgericht kippt Regelung zur Triage

0
Intensiv- und Notfallmediziner haben gegen die Regelung aus der Pandemiezeit geklagt, wie in Notlagen zu entscheiden ist, wer zuerst behandelt wird. Nun bekamen sie in Karlsruhe Recht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Ende 2022 beschlossenen Regelungen zur Triage – der Reihenfolge der Behandlung von Schwerkranken bei knappen Ressourcen – für nichtig erklärt. Es gab damit nach Angaben vom Dienstag Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt. Der Eingriff in ihre Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Gericht kippt Triage-Gesetz: Müssen Patienten sich jetzt Sorgen machen? Neue Studie : Warum Grippe und Corona gefährlicher sind als gedacht Das Konzept gibt es zum Beispiel bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu überbrücken. In der Corona-Krise war das Thema angesichts voller Intensivstationen grundsätzlich in den Fokus gerückt. Was der Bundestag beschlossen hatte Noch zu Pandemiezeiten beschloss der Bundestag 2022 eine Neuregelung und kam damit einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach. Es hatte 2021 entschieden, dass der Staat die Pflicht hat, Menschen vor Benachteiligung wegen einer Behinderung zu schützen – zuvor gab es dazu wissenschaftliche Empfehlungen. Das Gesetz legte fest, dass über eine Zuteilung "nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" zu entscheiden ist – ausdrücklich nicht nach Lebenserwartung oder Grad der Gebrechlichkeit. Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen das ebenfalls geregelte Verbot einer nachträglichen Triage ("ex post"). Diese sieht vor, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen. Der Marburger Bund sieht darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.



Moscow.media
Частные объявления сегодня





Rss.plus
















Музыкальные новости




























Спорт в России и мире

Новости спорта


Новости тенниса