Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den Rapper Bushido. Er soll zwei Personenschützer des Landeskriminalamts, die ihn zeitweise dienstlich bewacht hatten, anschließend auch privat beschäftigt haben. Gegen ihn besteht der Verdacht der Vorteilsgewährung, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde auf dpa-Anfrage mitteilte. Gegen zwei weitere Personen wird demnach wegen Vorteilsnahme ermittelt. Zuvor hatte die ZDF-Sendung "frontal" berichtet.