Urteil aus Kassel – Bei der Grundrente zählt auch das Einkommen des Ehepartners 0 28.11.2025 18:05 DIE WELT Wer lange arbeitet und wenig verdient, kann später Grundrente erhalten. Verdient der Ehepartner aber gut, wird das Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Das BSG entschied, dass dies zulässig ist – anders als bei unverheirateten Paaren. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа Другие проекты от SMI24.net Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ