Eine 33-Jährige ist am Mittwoch in Korneuburg im zweiten Rechtsgang wegen Mordversuchs an ihrem Ex-Lebensgefährten und weiterer Delikte zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Abermals wurde aufgrund einer ihr bescheinigten Gefährlichkeit gemäß § 21 Absatz 2 StGB eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Das teilte Arthur Machac, der bei der Verhandlung bis zuletzt anwesende Rechtsvertreter des Opfers, der APA mit.