Landtagsbeschluss: Polizisten sollen in der Regel Namensschilder tragen
Thüringer Polizisten sollen künftig im Normalfall Namensschilder tragen. Warum der Landtag dazu Regeln verabschiedet und welche Ausnahmen es gibt.
Thüringer Polizistinnen und Polizisten sollen in der Regel ein Namensschild tragen. Das sieht eine Änderung im Bereich des Dienstrechtes vor, die der Landtag in Erfurt verabschiedete. Demnach soll das Tragen eines Namensschildes Offenheit und Transparenz zum Ausdruck bringen und das Vertrauen in die Polizei stärken, hieß es im Entwurf der Fraktionen von CDU, BSW und SPD. Bei speziellen Einsätzen sollen die Polizeibeamten aber auch weiterhin numerische Kennzeichnungen tragen können.
Mit der Gesetzesänderung werden zudem Regelbeurteilungen für Lehrer abgeschafft. Thüringens Bildungsminister Christian Tischner (CDU) sieht dies als Meilenstein für Lehrerentlastung und den Bürokratieabbau. "Damit entfällt ein seit vielen Jahren kritisiertes, zeit- und personalaufwändiges Verfahren für die Thüringer Lehrkräfte", so Tischner am Rande der Landtagssitzung. Die gewonnene Zeit und Energie könne in die Unterrichtsvorbereitung und die individuelle Förderung von Schülern investiert werden.
