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Rente 2026: Erhöhung, mehr Steuern, neue Abschlagsregeln für Rentner

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Neues Jahr, neue Regeln. Das gilt auch bei der Rente. Auf welche Verbesserungen Sie sich freuen können und wo die Regeln strenger werden. Ab dem 1. Januar 2026 treten zahlreiche Neuerungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft, die sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner betreffen. t-online hat die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Renten steigen Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sollen die Renten zum 1. Juli bundesweit um 3,73 Prozent steigen. Wie viel mehr Rente Ihnen das in Euro und Cent bringen würde, zeigt diese Tabelle. Die Werte sind jedoch nur vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr 2026, wenn alle notwendigen Daten vorliegen. In jedem Fall führt aber ein einmaliger Sondereffekt dazu, dass die Rentenerhöhung 2026 leicht stärker ausgefallen wäre, wenn die Bundesregierung das Rentenniveau nicht stabilisiert hätte . Achtung: Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass Sie mehr oder erstmals Steuern zahlen müssen. Warum das so ist, lesen Sie hier. Höherer Grundfreibetrag Steigende Renten können also dazu führen, dass Sie mit Ihren Bezügen in die Steuerpflicht rutschen, doch ein höherer Grundfreibetrag wirkt dem entgegen. Denn das Einkommen, bis zu dem Sie keine Steuer zahlen müssen, steigt 2026 auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Erst wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen über diesem Betrag liegen, fällt für Sie Einkommensteuer an. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen genau ist. Höherer Steueranteil für Neurentner Aktuell müssen Neurentner ihre Rente noch nicht voll besteuern. Ein Teil davon bleibt dank des sogenannten Rentenfreibetrags steuerfrei. Dieser sinkt allerdings ab 1. Januar 2026 von 16,5 auf 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente. 84 Prozent sind also nun steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag von 16 Prozent gilt für im Jahr 2026 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie hier. Höhere Hinzuverdienstgrenzen Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen: Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 Euro. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung steigt die Grenze auf 41.527,50 Euro. Bei klassischen sowie vorgezogenen Altersrenten gibt es schon seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Aktivrente geht an den Start Ab 1. Januar 2026 soll ein neuer finanzieller Anreiz Rentner zur Weiterarbeit bewegen. Mit der Aktivrente können Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen , ohne dass darauf Steuern fällig werden. Aufs Jahr gerechnet, ergibt sich so ein steuerfreier Betrag von 24.000 Euro. Zusätzlich gilt auch für Aktivrentner der steuerliche Grundfreibetrag, sodass Sie 2026 pro Monat auf 3.029 Euro Steuerfreibetrag kommen . Anspruch haben Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Der Bonus gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Altersrente beziehen oder die Rente aufschieben. Wer aufschiebt, erhält von der Rentenversicherung weiterhin 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente pro Monat; die Aktivrente lässt sich damit kombinieren. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können die Aktivrente nicht nutzen. Auch Minijobber bleiben außen vor, ebenso wie die Land- und Forstwirtschaft. Gleiches gilt für angestellte Frührentner, wenn sie das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird durch die sogenannte Zurechnungszeit verbessert. Diese Regelung sorgt dafür, dass Zeiten bis zu einem festgelegten Alter so angerechnet werden, als hätte die betroffene Person weiterhin Beiträge auf Basis ihres bisherigen Einkommens gezahlt. 2026 endet die Zurechnungszeit bei Rentenbeginn mit 66 Jahren und drei Monaten. Bis 2031 wird sie schrittweise an das reguläre Rentenalter von 67 Jahren angepasst. Altersgrenzen steigen Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise weiter an. Für den Geburtsjahrgang 1961 liegt sie bei 66 Jahren und sechs Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr. Auch die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren – früher bekannt als "Rente mit 63" – wird schrittweise angehoben und erreicht 2026 für den Jahrgang 1962 das Alter von 64 Jahren und acht Monaten. Höhere Abschläge bei Rente für langjährig Versicherte Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat ab dem Alter von 63 Jahren Anspruch auf eine Altersrente mit Abschlägen. Die Höhe der Abschläge steigt mit dem regulären Rentenalter. Für den Jahrgang 1963 beträgt der Abschlag bei einer frühestmöglichen Rente mit 63 Jahren 13,8 Prozent. Höhere Rentenbeiträge für Gutverdiener Menschen mit höheren Einkommen müssen 2026 mehr Geld an die Rentenversicherung abführen. Das regelt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird. In der Regel steigt sie, da auch die durchschnittlichen Löhne steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe Ihres Einkommens Sie Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen müssen. In der allgemeinen Rentenversicherung liegt diese Grenze im kommenden Jahr bei monatlich 8.450 Euro (2025: 8.050 Euro). Lesen Sie hier, welche Beitragsbemessungsgrenzen 2026 für die anderen Sozialversicherungen gelten. Auch die Bezugsgröße steigt und beträgt 2026 monatlich 3.955 Euro (2025: 3.745 Euro). Sie bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorvergangenen Kalenderjahr ab und wird in der Sozialversicherung für verschiedene Berechnungen genutzt. Freiwillige Versicherung Möchten Sie 2026 freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Ihre späteren Bezüge aufzubessern, können Sie dafür jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 112,16 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro im Monat wählen. Im Jahr 2025 lagen die Werte noch niedriger: bei mindestens 103,42 Euro monatlich und höchstens 1.497,30 Euro im Monat. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie Rentenpunkte kaufen können. Gut zu wissen: Freiwillige Beiträge für 2025 können Sie noch bis 31. März 2026 zahlen. Dann ist ein monatlicher Beitrag zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro möglich. Zudem sichern Sie sich so noch Rentenpunkte günstiger . 2026 steigt der Preis pro Rentenpunkt .



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