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Finanzen: Kommunen erhielten rund 30 Millionen Euro Sonderzuweisungen

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Für bestimmte Vorhaben können Gemeinden, Landkreise oder Ämter auf das Innenministerium zugehen und Sondermittel beantragen. Das taten sie auch 2025. Es geht oft um hohe Beträge.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Kommunen im vergangenen Jahr sogenannte Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) in Höhe von 29,8 Millionen Euro bewilligt. Mit dem Geld seien insgesamt 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land gefördert worden, teilte das Innenministerium mit. Die Zuweisungen müssen beantragt werden und sind als Unterstützung für Kommunen gedacht, um wichtige Projekte zu finanzieren. 

Der größte Teil der Mittel floss den Angaben zufolge in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. Insbesondere sei mit rund acht Millionen Euro der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt worden. Weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich habe 2025 erheblich von den SBZ profitiert. So gab es für Schulen rund 6,4 Millionen Euro und für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.

Minister: Kein Gießkannenprinzip

Konkret erhielt etwa die Hansestadt Stralsund über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus "Hermann Burmeister". Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde eine Zuweisung in Höhe von 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum bewilligt. Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow bekamen jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser.

"Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land", sagte Innenminister Christian Pegel (SPD). Die Sonderbedarfszuweisungen bezeichnete er als starkes Signal an die Kommunen in MV.




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