Große Vermögen, keine Steuer? Insbesondere Firmenerben profitieren bei der Erbschaftsteuer von großzügigen Verschonungsregelungen. Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt wie 2024: 113,2 Milliarden Euro waren die Erbschaften wert. Doch dieser Rekordsumme stehen vergleichsweise geringe Steuereinnahmen gegenüber. 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer setzten die Finanzämter fest, vereinnahmt wurden davon jedoch nur 9,9 Milliarden Euro. Die Diskrepanz lässt sich auf wenige sehr große Erbschaften zurückführen. So wurden 2024 in 45 Fällen mehr als 3,3 Milliarden Euro an Steuern erlassen. Statt 3,5 Milliarden Euro zahlten diese Erben nur 182 Millionen. Und das legal – dank einer Sonderregelung im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Millionenerben können sich "arm" rechnen "Verschonungsbedarfsprüfung" nennt sich das Schlupfloch, das den deutschen Staat Jahr für Jahr Milliarden kostet. Denn damit können selbst Milliardenerben einen Steuererlass erhalten, indem sie sich vor dem Finanzamt "arm" rechnen. Gleiches gilt, wenn die Vermögensübertragung zu Lebzeiten als Schenkung erfolgt. Kommt die Reform? Millionenerben zahlen meistens keine Steuern Erbschaftsteuer: So viel Geld können Sie steuerfrei erben Das funktioniert so: Erbt man ein Unternehmen, das mehr als 26 Millionen Euro wert ist, kann man prüfen lassen, ob man bei der Erbschaftsteuer verschont wird. Dafür muss man nachweisen, dass man die Überweisung ans Finanzamt aus eigenen Mitteln nicht stemmen kann. Der Clou dabei: Ob das Erbe einen zum Millionär oder Milliardär macht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur der Kontostand vor der Erbschaft oder Schenkung. Und den kann man mit allerlei Tricks senken: Beliebt ist zum Beispiel die Übertragung von Firmenanteilen auf eine Familienstiftung. Da diese gerade frisch gegründet wurde, sind ihre Kassen noch leer. Sie gilt als "bedürftig". Die Steuer kann erlassen werden. Gehört ein minderjähriges Kind zur Familie, kann man alternativ auch diesem das Unternehmen übertragen. Das Taschengeld reicht in der Regel schließlich nicht, um die Schenkungssteuer begleichen zu können. Oder man macht es wie Springer-Chef Mathias Döpfner und kauft rechtzeitig vor einer Milliardenschenkung so viele Springer-Aktien, dass man kein oder kaum noch verfügbares Vermögen hat. Schon ist es nicht mehr möglich, die Steuer zu zahlen. Wer 300 Wohnungen erbt, zahlt keine Steuern Und es gibt noch eine skurrile Ausnahme im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht: Erbt man bis zu 299 vermietete Wohnungen, zahlt man darauf Steuern. Ab 300 Mietwohnungen gilt man mit diesem Erbe oder dieser Schenkung als "Wohnungsunternehmen" und besitzt nun steuerbefreites Betriebsvermögen. Es werden keine Steuern fällig. So werden große Erbschaften mitunter viel niedriger besteuert als kleine. Aktuell liegt der effektive Steuersatz bei großen Erbschaften laut Statistik bei nur 1,5 Prozent. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht von einem "staatlich organisierten Steuergeschenk". "Kein Unternehmen wird deshalb Probleme bekommen" Hintergrund dieser Ausnahmen ist der Schutz mittelständischer Unternehmen. Diese sollen nicht durch hohe Erbschafts- oder Schenkungsteuern gefährdet werden. So argumentiert etwa der Lobbyverband "Die Familienunternehmer", dass hohe Erbschaftsteuern dazu führen könnten, dass man entweder einen Teil der Firma verkaufen oder Kapital aus dem Unternehmen entnehmen müsse. Das koste Umsatz, Arbeitsplätze und schade am Ende auch dem Wirtschaftswachstum. Doch es gibt Wege, solchen unerwünschten Folgen vorzubeugen. Denkbar wäre etwa die Einführung von Stundungsregeln. So könnten Unternehmen ihre Steuerschulden über mehrere Jahre bezahlen, indem sie wiederholt einen Teil ihres Gewinns ans Finanzamt abführen, statt direkt alles auf einen Schlag begleichen zu müssen. "Kein Unternehmen wird deshalb Probleme bekommen", sagt Julia Jirmann, Wirtschaftsjuristin sowie Betriebs- und Volkswirtin vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, t-online. "Gründer oder Käufer von Unternehmen ohne Erbe müssen schließlich auch Kredite aufnehmen. Warum sollten wir den Erben der Unternehmen nicht zutrauen, wenigstens einen kleinen Teil dessen zu zahlen, was Gründer aufbringen müssen?" Steuerexpertin im Interview: So ließe sich die Besteuerung von Superreichen reformieren Verfassungsgericht urteilt zur Erbschaftsteuer Auch andere Modelle sind denkbar: So könnte der Staat stiller Teilhaber werden. Die Firmenerben könnten ihm die Anteile dann mit der Zeit wieder abkaufen und hätten so ihre Steuerschuldigkeit getan. Ebenso ist es möglich, einen Teil des Unternehmens in Wertpapiere umzuwandeln und an die eigenen Mitarbeiter oder die breite Öffentlichkeit zu übertragen. Und selbst wenn eine höhere Erbschaftssteuerzahlung zum Unternehmensverkauf führen würde: Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Beleg für die Annahme, dass ein Unternehmensverkauf automatisch Arbeitsplätze gefährdet. Mit den Privilegien für Firmenerben könnte es absehbar zu Ende sein: Für Ende dieses Jahres wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, das sich mit der Frage befasst, ob die Vorteile für Unternehmenserben gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen (Az. 1 BvR 804/22). Die SPD hat bereits angekündigt, nach dem Urteil einen Reformentwurf zur Erbschaftsteuer vorzulegen. Nach ihrem Willen solle es einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro geben.