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Verschleierte Ausfuhr?: Anklage wegen illegaler Exporte von Sicherheitstechnik

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Hat eine Firma ohne Genehmigung Satellitenaufklärungssysteme in mehrere Länder geliefert? Ein Gericht prüft, ob drei Männern deswegen der Prozess gemacht wird.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen den Geschäftsführer und zwei führende Mitarbeiter einer Firma aus Neustadt/Weinstraße erhoben. Sie sollen zwischen 2019 und 2024 in 16 Fällen im Wesentlichen Satellitenaufklärungssysteme ohne erforderliche Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Aserbaidschan, Bangladesch, Indonesien, Nigeria, Vietnam und Pakistan geliefert haben, wie die Anklagebehörde in der pfälzischen Stadt mitteilte. Ein Gesichtserkennungssystem soll nach Myanmar exportiert worden sein.

Den Ermittlungen des Zollfahndungsamts Essen zufolge sollen sie gegen die Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union verstoßen haben. Sogenannte Dual-Use-Güter können zivil und militärisch genutzt werden. In einem Fall soll zudem gegen das Myanmar-Embargo der EU verstoßen worden sein.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei die Genehmigungspflicht teils durch Exporte über die Schweiz und andere Länder verschleiert worden, teils durch falsche Angaben. Die Anklagebehörde beantragt zudem die Einziehung von rund acht Millionen Euro. Allerdings befinde sich die Firma in Insolvenz, hieß es. Zwei Beschuldigte bestritten die Vorwürfe, ein dritter äußere sich nicht. Das Landgericht soll über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.




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