Park-Zonen Braunschweig: Neue Schilder regeln das Parken in Innenstadt
Gelten neue Parkregeln in Braunschweig? Die Stadt erklärt, warum es in der Innenstadt neue Schilder gibt. Zwei Parkzonen gibt es in der Braunschweiger Innenstadt: So umfasst die Parkzone 1a den sogenannten Kernbereich. Parkzone 1b gilt in den Rändern der Innenstadt und für die Wallanlagen, heißt es auf der Seite der Stadt. Wer in Braunschweig in dem Bereich der 1a-Zone parkt, darf dort höchstens drei Stunden das Auto abstellen. Spätestens am Parkautomaten wurde das deutlich: Auf diesem steht, dass die Höchstparkdauer bei 180 Minuten liegt. In der Parkzone 1b hingegen ist es möglich, seinen Pkw länger stehen zu lassen. Unterschied zwischen Kurzzeitparkzone und Langzeitparkzone Um den Unterschied zwischen der Kurzzeitparkzone und der Langzeitparkzone noch einmal deutlicher erkennbar zu machen, stellte die Stadt neue Schilder auf, teilt sie der Braunschweig-Redaktion von t-online auf Anfrage mit: So tauschte die Verwaltung noch im vergangenen Jahr das Zusatzschild "Mit Parkschein" in der Parkzone 1a gegen das Zusatzschild "Mit Parkschein max. 3 Std." aus. In Hamburg ist es neuerdings in einem Pilotprojekt erlaubt, sein Auto nachts auf einem Supermarkt-Parkplatz gegen Gebühr abzustellen. Das sagt die Stadt Braunschweig zu diesem Konzept. Langzeitparken: Neue Möglichkeiten In Braunschweig gibt es indes eine Neuerung für die Parkzone 1b im Bereich des Wallrings. Autofahrer können dort jetzt zwei verschiedene Langzeit-Parktickets erwerben. Diese sind entweder für 7 oder 30 Tage gültig. Der 7-Tage-Parkschein kostet 29 Euro, während der 30-Tage-Parkschein mit 79 Euro zu Buche schlägt. Wie die Stadt betont, berechtigen die Parkscheine ausschließlich zum Parken in der Parkzone 1b. Sie gelten nicht auf Parkplätzen, an denen eine maximale Parkdauer von drei Stunden ausgeschildert ist.