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BW-Landtagswahl: So wählen Sie trotz verlorener Briefwahl-Unterlagen

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In Baden-Württemberg findet im März die Landtagswahl statt. Vor allem rund um die Briefwahl kommt es immer wieder vor, dass Unterlagen verlegt werden oder nicht mehr auffindbar sind. Dennoch ist vielen nicht bewusst, was in dieser Situation zu tun ist. Der Wahlbrief lag noch auf dem Küchentisch – dann war er plötzlich verschwunden. Ob verlegt, versehentlich entsorgt oder nie angekommen: Wenn Briefwahl-Unterlagen fehlen, ist das für viele erst einmal ein Schock. Aktuelle Umfragen für die BW-Wahl: Enges Rennen im Ländle Wie man die Briefwahl beantragt: Darauf ist unbedingt zu achten Trotz verlorenem Wahlbrief wählen bei der BW-Wahl? Doch der Verlust bedeutet nicht automatisch, dass die Stimme verloren ist. Entscheidend ist, wie schnell Betroffene reagieren – und welche Unterlagen genau fehlen. Wie Sie in welcher Situation handeln sollten, erfahren Sie in folgendem Artikel. Wichtig ist derweil vorab die Unterscheidung zwischen Wahlunterlagen und Wahlbenachrichtigung. Letztere enthält Informationen wie Wahllokal und Wahlbezirk , ist aber keine Voraussetzung, um am Wahltag wählen zu können. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie in der Regel trotzdem im Wahllokal abstimmen – entscheidend ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Als Nachweis genügt üblicherweise ein gültiges Ausweisdokument. Einen eigenen Stimmzettel müssen Sie nicht mitbringen: Die amtlichen Stimmzettel werden vor Ort ausgegeben. Regeln bei der Briefwahl Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie die Briefwahl beantragt haben. Bei ihr bekommt man einen Wahlbrief geschickt. In ihm zu finden, ist ein Wahlschein und ein Stimmzettel. Wenn man beide verloren hat, gibt es eine Möglichkeit zu wählen. Allerdings geht das nur im Wahllokal. Sie können einen Ersatzwahlschein beantragen. Diesen beantragen Sie, in dem Sie dem Wahlamt in einem Schreiben glaubwürdig versichern, dass der Brief nie bei ihnen angekommen ist, oder erklären, dass Sie die Dokumente verloren haben. Das sollten Sie schnellstmöglich machen. Das Wahlamt kann die ursprünglichen Unterlagen dann für ungültig erklären – und so eine Stimmabgabe im Wahllokal ermöglichen. Wenn Sie unsicher sind, welches Wahllokal zuständig ist – etwa weil die Wahlbenachrichtigung fehlt –, können Sie die Informationen beim Wahlamt erfragen .



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