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Amazon: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe wegen Preisvorgaben

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Hohe Strafzahlung für Amazon: Das Bundeskartellamt knöpft sich den US-Onlinehändler vor. Wegen rechtswidriger Preisvorgaben hat das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon zur Zahlung von rund 59 Millionen Euro verpflichtet. Außerdem muss das Unternehmen seine Preisvorgaben einschränken, wie die Behörde in Bonn mitteilte. Seine Preismechanismen für andere Firmen, die auf der Amazon-Webseite verkaufen, darf Amazon künftig nur noch in bestimmten Ausnahmen einsetzen. Es ist das erste Mal, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter mit einer finanziellen Maßnahme gegen den US-Handelsriesen vorgehen, der im deutschen Online-Handel auf einen Marktanteil von 60 Prozent kommt. Dabei nutzt das Kartellamt eine Gesetzesänderung von 2023. Das Kartellamt hat Amazon und andere US-Internetriesen bereits mehrfach zu Verhaltensänderungen verpflichtet, damit deren Marktmacht den Wettbewerb in Deutschland nicht abwürgt und dem Verbraucher schadet. Marktplatz macht 60 Prozent des Umsatzes aus Amazon verkauft nicht nur selbst Ware, sondern es hat seine Webseite über seinen "Marktplatz" auch Drittanbietern geöffnet - die verkaufen etwa Sportschuhe, Elektronik oder Klamotten. Nach Angaben des Kartellamts macht der Marktplatz 60 Prozent des Amazon-Umsatzes in Deutschland aus. Bei dem Marktplatz-Verkauf sind die Drittanbieter an Vorgaben von Amazon gebunden. Fällt ihr Preis zu hoch aus, so wird das Angebot entweder vom Marktplatz entfernt oder es wird nicht mehr in der Kaufbox ("Buy Box") optisch hervorgehoben – es verschwindet gewissermaßen in der Bedeutungslosigkeit. Das könne zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, moniert das Kartellamt.



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