Auf einen Blick: Das müssen Sie als Mieter oder Eigentümer zum neuen Heizungsgesetz wissen
Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – allerdings mit einer sogenannten Bio-Treppe. Was noch im neuen Heizungsgesetz für Eigentümer und Mieter steht, erfahren Sie hier.
Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes von Anfang 2024 geeinigt. Das neue Regelwerk, das noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll, lässt Öl- und Gasheizungen weiterhin zu, verlangt aber schrittweise wachsende Anteile „grüner“ Brennstoffe in Heizungen.
Das erwartet Eigentümer im neuen Heizungsgesetz
Für Eigentümer bringt das neue Heizungsgesetz zunächst mehr Wahlfreiheit – aber auch neue Pflichten, steigende Risiken bei den Betriebskosten und weiter offene Details.
1. Heizungswahl: mehr Freiheit, aber Bio-Pflicht
- Eigentümer dürfen weiterhin neue Öl- und Gasheizungen einbauen: Die starre Vorgabe, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, entfällt.
- Wird aber nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung getauscht, muss die neue Heizung ab 2029 schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) laufen – Start bei mindestens zehn Prozent, weitere Stufen bis 2040. Zu klimafreundlichen Brennstoffen zählt die Koalition besonders Biomethan. Außerdem werden synthetisch erzeugtes Methan sowie verschiedene Arten von Wasserstoff genannt.
2. Pflichten und Fristen im Bestand
- Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiterlaufen; die neue Bio-Pflicht greift nur, wenn eine Gas- oder Ölheizung nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgetauscht wird.
3. Förderchancen für Umstieg
- Wer als Eigentümer auf Wärmepumpe, Fernwärme oder eine andere erneuerbare Lösung umsteigt, kann weiterhin auf staatliche Förderung zählen: Die gesicherte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis mindestens 2029 angekündigt.
Das erwartet Mieter im neuen Heizungsgesetz
Für Mieter heißt das Gesetz vor allem: Sie haben weiter kaum Einfluss auf die Heizungswahl und müssen mit steigenden Kosten rechnen, während der versprochene Schutz noch unkonkret ist.
1. Mehrkosten durch „grüne“ Brennstoffe
- Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer als rein fossile Brennstoffe; für ein Einfamilienhaus mit 23.000 kWh Jahresverbrauch kann Biogas derzeit bis zu 16 Euro Mehrkosten im Monat verursachen, bei Bioheizöl mit 3000 Litern Jahresverbrauch sind es rund 23 Euro pro Monat.
- Wasserstoff und synthetisches Methan gelten nach Einschätzung des Ökonomen Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft auf absehbare Zeit als knapp und teuer und „drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden“.
2. Knappheit treibt die Preise
- Der Verband kommunaler Unternehmen sieht derzeit keine Möglichkeit, den Einsatz grüner Gase – insbesondere von Biomethan – im Gasnetz stark hochzufahren, ohne zusätzliche Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter auszulösen. Hintergrund ist, dass diese Brennstoffe begrenzt verfügbar sind und parallel in Industrie und Verkehr gebraucht werden, was den Preis weiter nach oben treibt.
3. Versprochener Mieterschutz mit vielen Fragezeichen
- Union und SPD betonen zwar, Mieter, die nicht über ihre Heizung entscheiden, sollten „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden. Wie dieser Schutz konkret aussehen soll – etwa über Begrenzungen bei Nebenkosten oder Modernisierungsumlagen – ist noch völlig offen. Zugleich zeichnet sich politischer Streit ab, weil die Union argumentiert, Mieter mit alten, ineffizienten Heizungen zahlten oft ohnehin niedrigere Mieten.
Das gilt für Neubauten
Ab 2030 gelten in Neubauten strenge EU-Vorgaben: Die Wärme muss vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen kommen – praktisch bleiben also Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Die nun vereinbarte Wahlfreiheit könnte damit ohnehin nur ein Übergangsmodell für wenige Jahre sein.
