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Arbeitsschutzkontrollen: Linke: Hamburg bei Arbeitsschutz unzureichend aufgestellt

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Ab diesem Jahr sieht das Arbeitsschutzkontrollgesetz vor, dass mindestens fünf Prozent der Betriebe einmal im Jahr kontrolliert werden. In Hamburg ist das kaum möglich, meinte die Linke.

Die Linke in der Bürgerschaft fordert eine deutliche personelle Aufstockung der Arbeitsschutzaufsicht in Hamburg. Nur so sei die erstmals in diesem Jahr geltende Mindestprüfquote von fünf Prozent der Betriebe zu schaffen, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kay Jäger, der Deutschen Presse-Agentur. 

Seine Schriftliche Kleine Anfrage an den rot-grünen Senat ergab, dass im vergangenen Jahr in Hamburg gerade einmal 2,38 Prozent der Betriebe nach den bundesweit einheitlichen Standards überprüft wurden.

Bundeseinheitliche Kontrollen nur bei gut 1.300 Betrieben

Laut der Senatsantwort ist die Arbeitsschutzaufsicht in Hamburg im vergangenen Jahr für 55.309 Betriebe zuständig gewesen. Damit betrug das Verhältnis "ein Gewerbeaufsichtsbeamter bzw. eine Gewerbeaufsichtsbeamtin zu 878 Betrieben", heißt es darin. Und weiter: "Im Jahr 2025 wurden 1.318 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung durchgeführt."

Um die vom Bundesgesetz ab diesem Jahr vorgegebene Mindestquote von fünf Prozent zu erfüllen, müssten mehr als 2.700 Kontrollen nach den einheitlichen Standards durchgeführt werden.

"Um die Besichtigungsquote weiter zu steigern, wurde im Jahr 2026 eine Stellenverstärkung um fünf zusätzliche Mitarbeitende vorgenommen", schreibt der Senat. "Nach Abschluss der 1,5-jährigen Qualifizierung stehen diese neuen Mitarbeitenden der Aufsicht zur Verfügung."

Zahl der festgestellten Mängel hat sich verdoppelt

Für Jäger ist das bei Weitem nicht ausreichend. "Der Senat reagiert auf dieses Problem viel zu spät und völlig unzureichend", sagte er. Zudem zeige seine Anfrage, dass immer mehr Sicherheitsmängel in den Betrieben festgestellt würden. Demnach verdoppelte sich die Zahl von 999 festgestellten Mängeln im Jahr 2020 auf 2.211 im vergangenen Jahr.

"Die Konsequenzen sind für die Unternehmen meist lächerlich", sagte Jäger. "Im vergangenen Jahr betrug die durchschnittliche Höhe der verhängten Bußgelder gerade mal rund 200 Euro."

Er sprach von einem fatalen Signal an verantwortungslose Unternehmen: "Verstöße lohnen sich, Konsequenzen gibt es keine." Die Unternehmen müssten merken, dass der Senat es ernst meine. "Arbeitsschutz ist kein "nice to have", sondern ein Grundrecht für alle Beschäftigten und muss oberste Priorität haben", forderte er.




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