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Mann starb in Hotelzimmer: Gericht: Keine neuen Ermittlungen nach Polizeischüssen

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Ein SEK-Beamter erschießt im August 2022 einen Mann im Frankfurter Bahnhofsviertel. War es Notwehr? Der Bruder des Getöteten verlangt weitere Ermittlungen, scheitert aber vor Gericht.

Nach tödlichen Polizeischüssen auf einen Mann in einem Hotel im Frankfurter Bahnhofsviertel im August 2022 ist ein Antrag zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Beamten abgewiesen worden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. 

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingestellt, da der Getötete den SEK-Beamten mit einem Messer angegriffen habe. Die Schüsse seien in Notwehr abgegeben worden. Um Wiederaufnahme der Ermittlungen bemühte sich der Bruder des Getöteten - laut Gericht bezweifelt er, dass es einen Messerangriff gab. 

Wann fielen die tödlichen Schüsse?

Dem Antrag zufolge seien die beiden letzten, tödlichen Schüsse abgegeben worden, als sich der Getötete bereits zusammengesackt auf dem Boden befunden habe. 

Den Antrag verwarf das OLG als unzulässig. Zur Begründung erklärte das OLG, der Antragsteller habe keine Fehler der Ermittlungen aufgezeigt. Er habe keine Anhaltspunkte angeführt, die die Annahme der Staatsanwaltschaft infrage stellten, die Schüsse des SEK-Beamten auf den Geschädigten seien in Notwehr erfolgt.

Rechtliche Ausführungen überzeugten Gericht nicht

Der Bruder des Getöteten beantragte eine gerichtliche Entscheidung, da die Generalstaatsanwaltschaft seine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen zurückgewiesen hatte. Seine rechtlichen Ausführungen hätten aber nicht überzeugt, erklärt das OLG. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. 

Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft wurde die Polizei gerufen, da der polizeibekannte 23-Jährige zwei Prostituierte bedroht habe. Bei dem folgenden Polizeieinsatz habe er einen Polizeihund schwer verletzt. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen und war auch Thema im Landtag.




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