Polizei und Bundeswehr üben, was bei einem Terrorangriff zu tun wäre. Doch reicht das, um ausreichend vorbereitet zu sein? Eine feindliche, mit Sprengstoff bestückte Drohne fliegt über eine Wiese direkt an der Küste Schleswig-Holsteins. Da ertönt plötzlich der Befehl: "Zum Abschuss freigegeben." Drei maskierte Polizisten springen mit Schrotflinten in der Hand aus einem verdunkelten Kleinbus. Jetzt muss es schnell gehen. In Dreiecksaufstellung versuchen sie, die Drohne zu sichten. Nur wenige Sekunden später ertönen aus den Schrotflinten zehn laute Knallgeräusche, die Drohne stürzt rund 50 Meter entfernt ab. Die Mission war erfolgreich, die Drohne wurde unschädlich gemacht. Cyberangriffe in Deutschland: Jetzt will Dobrindt zurückschlagen Drohnenangriffe auf Deutschland: Das war möglicherweise erst der Anfang Ähnliche Szenen wie hier in Heiligenhafen hat es in dieser Woche in ganz Deutschland gegeben – eine tatsächliche Gefahr bestand aber nicht. Der Einsatz war Teil der "Gemeinsamen Terrorismusabwehr-Exercise", kurz Getex, einer Großübung in ganz Deutschland. Beteiligt waren mehr als 2.500 Einsatzkräfte der Landespolizeien, der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Bundeskriminalamts, des Technische Hilfswerks (THW) sowie des Bundesinnenministeriums und des -verteidigungsministeriums. Die Übungen fanden auch in Hamburg , Rheinland-Pfalz oder Bayern statt, doch der Hauptfokus lag in diesem Jahr auf der Ostseeküste rund um Heiligenhafen. Allein in Schleswig-Holstein waren über 1.500 Männer und Frauen im Einsatz. Es war ein außergewöhnliches Aufgebot in einem Land, in dem föderale Strukturen und verschiedene Zuständigkeiten eine Zusammenarbeit der Behörden oft erschweren. Übungen wie diese zeigen, dass nur gemeinsames Handeln einen wirksamen Schutz bietet – dies aber abseits solcher Ausnahmefälle oft zu kurz kommt. Getex-Übung: Absprachen sollen trainiert werden So sind interne Absprachen ein Schwachpunkt bei der deutschen Verteidigung. Oftmals hakt es bereits bei der Informationsübermittlung zwischen zwei Polizeibehörden. Der Terrorexperte Hans-Jakob Schindler betont im Gespräch mit t-online: "Es gab seit über 30 Jahren keine wirklich große Bedrohung mehr. Dementsprechend haben sich die Zuständigkeiten immer weiter verteilt." Es müsse klar sein, wer wofür verantwortlich sei. Zumal die Gefahren immer größer und vielfältiger werden. Hybride Angriffe an mehreren Fronten sind längst Realität: Drohnen, Cyberangriffe, Terroranschläge, Kabelschäden und Sabotagen hat Deutschland in jüngerer Vergangenheit schon erlebt. Die Bedrohung kommt sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland. Die Getex-Übung beschäftigte sich daher mit einem solchen vielschichtigen Szenario: Eine Terrorgruppierung greift Deutschland auf mehreren Ebenen gleichzeitig an – aus der Luft, an Land, aber auch im Wasser. Ein Großteil der Übung fand so auch auf offenem Gewässer statt. Dazu mieteten die Behörden einen Tanker an, um zu üben, wie ein Schiff der russischen Schattenflotte gestoppt und dessen Besatzung verhaftet werden kann. Hubschrauber der Spezialeinheit GSG 9 kamen ebenfalls zum Einsatz. Bundeswehr und Polizei arbeiten zusammen: rechtliche Hürden Zwar sprechen die Verantwortlichen nach Abschluss der Übung von einem großen Erfolg, betonen aber auch, dass man viel gelernt habe. Für Schindler ist dies der entscheidende Punkt: "Das Ziel einer Übung muss sein, dass maximal viel schiefgeht." Nur dann könne man etwas lernen. Auch Jochen Kopelke, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), betonte im Vorfeld von Getex: Bei der Nachbereitung der Übungen stelle man oft "oft erheblichen Nachbesserungsbedarf" fest, "schonungslose Kritik" helfe bei der Aufbereitung. Die Bedeutung sei klar: "Wenn wir im Ernstfall über Hürden und Befindlichkeiten stolpern, verzeiht uns das keiner." So war es auch bei der Premierenübung von Getex 2017. Damals gab es viel Kritik an der Beteiligung des Militärs bei einem Test für die innere Sicherheit. DieBundesakademie für Sicherheitspolitik stellte fest, dass die Genehmigung der Bundeswehrbeteiligung zu "schwerfällig und zeitaufwändig" gewesen sei. Experte Schindler betont: "Ein solcher Bundeswehreinsatz ist verfassungsrechtlich hochkomplex." Schließlich ist der Einsatzbereich eigentlich klar auf das Ausland festgelegt, im Inland gibt es strenge Richtlinien. "In bestimmten Fällen reichen die Fähigkeiten der Polizei nicht aus" In Heiligenhafen haben Polizei und Bundeswehr in diesen Tagen Seite an Seite gearbeitet, seit 2017 hat sich die Zusammenarbeit intensiviert. Das Militär steuerte unter anderem zur Übung ein Chirurgenteam bei sowie Spezialeinsatzkräfte der Marine und ein Luftwaffengeschwader. Oberst Michael Skamel, Kommandeur des Landeskommandos Schleswig-Holstein, steht neben seinen Polizeikollegen auf dem weiträumig abgesperrten Gelände vor dem Heilighafener Strand und erklärt: "In bestimmten Fällen reichen die Fähigkeiten der Polizei nicht aus. Dann müssen wir einspringen." Doch der Rahmen ist weiterhin eng. Im Vorfeld musste dieser Einsatz daher erst verfassungsrechtlich geprüft werden. Ohne Genehmigung geht nichts. Hier fordert auch die Polizei mehr Möglichkeiten. Landespolizeidirektorin Maren Freyher spricht zwar von guten Spielräumen, erklärt aber auch: "Es gibt Grenzfälle, in denen wir uns mehr Kooperationsmöglichkeiten wünschen würden." Man müsse daher hinsichtlich der Zeitenwende auch auf das Verfassungsrecht schauen. Rechtliche Lage bleibt kompliziert Auch darüber hinaus kommt das Recht teilweise an seine Grenze – insbesondere bei der Drohnenabwehr. Hier gibt es teilweise keine klare gesetzliche Grundlage, welche Behörde wann eingreifen darf, in welcher Form eine Drohne gestört werden kann und welche Kollateralschäden in Kauf zu nehmen sind. Die Bundesregierung hat zwar bereits erste Gesetze auf den Weg gebracht, um das Regelwerk zu erleichtern. So hat die Bundespolizei mehr Abwehrbefugnisse erhalten, die Bundeswehr darf nun unkomplizierter Drohnen in der Nähe von kritischer Infrastruktur abschießen. Auch ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum wurde eröffnet. Freyher lobt diese Schritte, merkt aber auch an, dass sich die Lage ständig verändert. "Wir erleben einen so dynamischen Bereich, dass wir schauen müssen, ob die Legislative mit entsprechenden Gesetzen überhaupt noch hinterherkommt." Drohnenabschuss immer als letzte Maßnahme Bei der Übung in Heiligenhafen ist dagegen alles klar geregelt. Eine weitere Drohne steigt auf und fliegt mit bis zu 150 km/h über das weiträumig abgesperrte Gelände. Sie dreht ihre Kreise, wechselt immer wieder die Richtung – und landet dann ganz plötzlich sanft und scheinbar ohne äußere Einwirkung. Was von außen nicht sichtbar ist: In der Zwischenzeit hatte ein Drohnenpilot der Landespolizei die Kontrolle der Drohne übernommen. Ein solches Vorgehen ist immer der Idealfall. Die Gefahr wird abgewendet, aber es entstehen keine Kollateralschäden. Abschüsse sind dagegen die Ausnahme. Ein Polizist erklärt, nur wenn eine Drohne eine unmittelbare Gefahr darstelle und auf Menschen oder Einrichtungen zufliege, dürfe geschossen werden. Dazu dürfe der Schütze maximal 75 Meter entfernt stehen. In der Realität ist das noch nicht vorgekommen. Aktuell sei man ohnehin noch in der Übungsphase. Seit rund einem Jahr beschäftigt sich die Landespolizei intensiv mit Drohnen. Es wurde Geld und Personal zur Verfügung gestellt. Aktuell probiert man noch zwei verschiedene Schrotflintenmodelle aus. Eines gleicht dem klassischen Modell aus der Jagd, ein weiteres erinnert mit einem ansteckbaren Stangenmagazin eher an ein Sturmgewehr. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Klar ist nur: Mit normalen Pistolen ist eine Drohne nicht zu treffen. Mit einer Vielzahl von gleichzeitig abgefeuerten Schrotkugeln kann eine sich bewegende Drohne von einem sicheren Schützen deutlich leichter erfasst werden. Noch sind das alles reine Trainingsszenarien. Doch die Abläufe müssen sitzen. Dafür sind solche Übungen elementar.