Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente. Ab 2028 wird die sogenannte Mütterrente 3 automatisch als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt . Zusätzlich gibt es dann auch eine Nachzahlung für 2027. Doch gilt das für alle Rentnerinnen und Rentner gleichermaßen? Eine t-online-Leserin hat aufgeschnappt, dass Bezieher von Grundsicherung bei der Mütterrente 3 leer ausgehen werden. Stimmt das? Gut zu wissen: Wer überhaupt Anspruch auf Mütterrente hat Kurz gesagt: Das ist durchaus möglich. "Liegen die Voraussetzungen für die Zahlung der Mütterrente vor, wird diese auch anerkannt und ausgezahlt. Sie ist Teil der gesetzlichen Rente und wirkt rentensteigernd ", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicheurng Bund t-online. Sie schränkt allerdings ein: "Beziehen Rentnerinnen und Rentner weitere Sozialleistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung oder das Wohngeld , kann die Mütterrente als Bestandteil der gesetzlichen Rente dort angerechnet werden." Das Prinzip dahinter: Je mehr Einkommen Sie besitzen, zum Beispiel aus einer Rente, desto weniger sind Sie auf Grundsicherung oder Wohngeld angewiesen – und entsprechend weniger Sozialleistung wird Ihnen ausgezahlt. Unter Umständen entfällt der Anspruch komplett. Erhöht sich nun durch die Mütterrente 3 Ihre gesetzliche Rente, können Grundsicherung oder Wohngeld sinken. Viele Frauen können Freibetrag nicht nutzen Zwar gibt es seit 2021 einen Freibetrag – bis zu 281,50 Euro Rente im Monat werden derzeit nicht auf die Grundsicherung angerechnet –, von diesem profitieren Sie aber nur, wenn Sie auf mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung kommen. Laut dem Sozialverband VdK schaffen das viele Frauen aber nicht. Eine durch die Mütterrente 3 erhöhte eigene Rente würde bei ihnen also dazu führen, dass die Grundsicherung sinkt. Der VdK fordert deshalb eine Ausweitung des Freibetrags, um Altersarmut zu verhindern. "Der 2017 eingeführte Freibetrag für die betriebliche und private Altersvorsorge und bei der Grundrente sollte auch für Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Die Ungleichbehandlung von privater, betrieblicher und gesetzlicher Altersabsicherung ist nicht nachvollziehbar", heißt es in einer Stellungnahme des Verbands zum inzwischen beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Mütterrente: Zählen Kinder aus DDR-Zeiten für die Rente? Frag t-online: Mütterrente im Rentenbescheid erkennen – so geht's Auch Witwenrentner von Kürzung betroffen Mit der Mütterrente 3 werden künftig allen Eltern bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente gutgeschrieben. Bisher ist das nur jenen Müttern oder Vätern möglich, die ab 1992 Kinder erzogen haben. Bei allen anderen können derzeit maximal 2,5 Jahre Kindererziehung berücksichtigt werden. Die Mütterrente wird immer nur dem Elternteil zugesprochen, der ein Kind überwiegend erzogen hat. Übrigens: Wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss durch die Mütterrente 3 ebenfalls befürchten, dass diese Zahlung sinkt. Denn auch dort wird eigenes Einkommen angerechnet , wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet.