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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Neue Massenüberwachung für Deutschland?

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Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das die anlasslose Speicherung von Daten erlaubt. Das ist bereits mehrmals schiefgegangen. Ist dieses Mal alles rechtmäßig? 18 Jahre ist es her, dass in Deutschland erstmals ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft trat. Das war 2008. Telekommunikationsanbieter sollten Daten ihrer Kunden speichern, ganz ohne Anlass. Die Proteste wegen Datenschutzbedenken waren groß – und sie hatten Erfolg. Zwei Jahre später kippte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift. 2015 gab es dann ein neues Gesetz, aber auch das wurde gerichtlich gestoppt. Nun wagt die Bundesregierung einen neuen Vorstoß. Am Mittwoch beschloss die Regierung ein Gesetzesvorhaben, bei dem die IP-Adressen drei Monate lang gespeichert werden sollen. Cyberangriffe in Deutschland: Jetzt will Dobrindt zurückschlagen IP-Adresse herausfinden: So einfach geht das Insbesondere die Strafverfolgungsbehörden begrüßen den Schritt. Doch wie bei den Vorgängergesetzen zeigen sich Datenschützer alarmiert. Es ist unklar, wie rechtssicher der neue Vorstoß ist. Vorratsdatenspeicherung: Regierung versucht, zu beschwichtigen Indra Spiecker genannt Döhmann, Professorin für das Recht der Digitalisierung , betont bei t-online, dass sich die Lage im Vergleich zu den ersten Versuchen geändert habe. Inzwischen "ist die Kommunikation über das Internet fundamental geworden". Daher gebe es einen höheren polizeilichen Druck. Ermittlungsbehörden drängen schon lange auf diesen Schritt, schließlich wird das Internet immer mehr zum Ort für Kriminalität. Sie benötigen es, um Straftäter und Terrorverdächtige besser ermitteln zu können. Gleichzeitig gebe es eine anhaltende Gegenwehr, mahnt Spiecker, "weil darüber der gläserne Bürger entstehen würde". In der Bundesregierung ist man sich der Sensibilität des Themas bewusst. Die verantwortlichen Minister waren nach dem Beschluss sehr darauf bedacht, die Bedenken kleinzureden. So betonte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU): "Wir schaffen damit keinen gläsernen Bürger und kein gläsernes Netz." Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies indes auf andere Länder: "Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen." Tatsächlich gibt es in 22 EU-Staaten bereits eine Form der Vorratsdatenspeicherung. Dennoch ist unklar, wie rechtlich stabil der neue Entwurf ist, auch wegen der Erfahrungen aus der Vergangenheit. Doch es gibt auch Unterschiede. Das 2008 in Kraft getretene Gesetz war noch deutlich umfangreicher. So sollten die Anbieter auch Verkehrs- und Standortdaten ihrer Kunden erheben und für sechs Monate speichern. Bei der Aufhebung 2010 kritisierte das Verfassungsgericht insbesondere den unverhältnismäßigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit. 2015 beschloss der Bundestag schließlich ein neues Gesetz, wonach Verkehrsdaten zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen gespeichert werden sollten. Das Bundesverwaltungsgericht stoppte die Umsetzung des Gesetzes 2017 schließlich. Einen weiteren Rückschlag gab es 2022, als der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit dem EU-Recht einstufte. Bundesregierung präsentiert reduzierten Entwurf Daraus hat man in der Regierung offenbar seine Schlüsse gezogen. Der nun präsentierte Entwurf ist dementsprechend deutlich weniger umfangreich. Es sollen nur IP-Adressen und Portnummern gespeichert werden – und das für drei Monate. Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Allerdings werden die Adressen vom Anbieter andauernd neu vergeben, weshalb es bislang schwierig ist, im Nachhinein nachzuvollziehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse verwendet hat. Die Portnummer ist eine numerische Adresse, die verwendet wird, um verschiedene Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät zu identifizieren. Die nun beabsichtigte Speicherpflicht soll weder Inhalte von Kommunikation noch Standortdaten umfassen. Auf die gespeicherten IP-Adressen dürfen die Strafverfolgungsbehörden zudem nur zugreifen, wenn der Anfangsverdacht einer bestimmten Straftat besteht. Auch muss die Abfrage erforderlich zur Aufklärung der Tat sein. Zweifel an der Rechtmäßigkeit Trotz der Anpassung gibt es Kritik. So erklärte der Deutsche Anwaltverein in einer Mitteilung: "Auch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Vorratsdatenspeicherung." Aufgrund der fehlenden richterlichen Kontrolle und keiner Beschränkung auf eine Mindestschwere der aufzuklärenden Straftat sei die "Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht fraglich". Auch die Opposition zeigt sich kritisch. Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic sieht eine "erhebliche Rechtsunsicherheit", ob die Regelung tatsächlich Bestand haben werde, sagte sie der "Rheinischen Post". Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger mahnt: "Die Bundesregierung führt eine Massenüberwachung durch die Hintertür ein." Datenrechtsexpertin Spiecker stimmt dem zu: "Jeder, der auch nur ein bisschen versteht, welche Aussagekraft die gespeicherten Daten haben, kann das nur bejahen." Sie warnt: "Diese Daten werden ohne Anlass, ohne Verdacht, ohne Fehlverhalten über jedermann erhoben und dem Staat zugänglich gemacht – für diffuse Zwecke. Es entsteht ein Klima, in dem sich jeder staatlicherseits potenziell überwacht fühlen muss." Hinzu kommt eine weitere rechtliche Unsicherheit. Denn der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten drei Monate nach Ende der Zuweisung einer IP-Adresse gelöscht werden sollen – und nicht drei Monate ab ihrer Entstehung. Viele IP-Adressen laufen aber über Wochen und Monate ohne Unterbrechung. Dies könne laut Ralf Wintergerst, Präsident des Internet-Branchenverbands Bitkom, "in der Praxis auf eine deutlich längere Speicherdauer hinauslaufen" und womöglich rechtlich anfechtbar sein. Allerdings nannte der Verband die Pläne "im Grundsatz richtig". Auch viel Zustimmung zum Gesetzentwurf So geht es auch anderen Akteuren – insbesondere von staatlicher Seite. Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Pläne öffentlich. "Es ist höchste Zeit, dass die politische Hängepartie um die IP-Adressen-Speicherung endet" und eine "Regelungslücke schließt", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Die Bundesregierung sehe eine "rechtsstaatlich klar begrenzte" Speicherung vor, die auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beruhe. Auch von den Ermittlungsbehörden kommt Zustimmung. Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), betonte in einer Mitteilung: "Das Vorhaben ist unerlässlich und absolut überfällig." Die derzeitige Rechtslage stelle in der Praxis ein erhebliches Vollzugsdefizit dar. "Wir benötigen im digitalen Zeitalter moderne, der Lage entsprechende Befugnisse." IP-Adressen seien bei Cybercrime, Sexualstraftaten und vielen weiteren Online-Delikten oft der erste oder einzige Ermittlungsansatz. Es sei wichtig, rechtzeitig auf die Daten zugreifen zu können – nur so könnten Ermittlungen erfolgreich sein. Bisher laufen viele Anfragen der Ermittlungsbehörden nach der Identität von Anschlussinhabern ins Leere, weil IP-Adressen bereits neu vergeben wurden. Dabei ist die IP-Adresse nach Angaben des Bundeskriminalamts oftmals der einzige Ansatzpunkt für Ermittler. Ermittlungen laufen oftmals ins Leere Die nun geplante neue Speicherpflicht soll daher zu einer höhere Aufklärungsrate bei Onlinebetrug, Hasskriminalität im Netz, Terrorermittlungen sowie der Herstellung und Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern führen. Dobrindt will so ein "strukturelles Ungleichgewicht" zwischen Tätern und Ermittlern beseitigen. Justizministerin Hubig betont: "Grundrechte werden gewahrt, gleichzeitig stärken wir die Strafverfolgung im Netz." Noch ist aber offen, in welcher Form das Gesetz tatsächlich kommt. Bereits im Dezember hat Hubig einen Entwurf vorgelegt, er wurde aber nicht ins Parlament eingebracht. Die neue Version ist ebenfalls noch auf die Zustimmung des Bundestags angewiesen. Angesicht der Emotionalität der Debatte dürfte es auch dort noch Änderungen geben, bevor das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird. Und dann gibt es immer noch die Gerichte, die das Vorhaben ein weiteres Mal stoppen könnten.



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