Frankreich erleichtert Rückgabe von Beutekunst an ehemalige Kolonien
Etwa 90.000 Kunstgegenstände aus afrikanischen Ländern befinden sich in französischen Museen: Das Parlament in Paris hat mit einem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz künftige Rückgaben von Beutekunst aus der Kolonialzeit erleichtert. Das Thema dürfte auch auf dem Afrika-Frankreich-Gipfel eine Rolle spielen, zu dem Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Montag in Nairobi erwartet wird.
Das Gesetz ermögliche es, "ein neues Kapitel" in den Beziehungen zu den ehemaligen Kolonien in Afrika aufzuschlagen, sagte Kulturministerin Catherine Pégard. Mit den vereinfachten Bestimmungen reiche Frankreich den afrikanischen Ländern seine Hand.
Macron hatte sich 2017 in einer Grundsatzrede in Burkina Faso verpflichtet, die Rückgabe afrikanischer Kulturgüter zu erleichtern. Seitdem forderten mehrere afrikanische Länder die Rückgabe wertvoller Objekte.
Bislang musste die französische Nationalversammlung jeweils ein eigenes Gesetz verabschieden, um die Unveräußerlichkeit von Werken aus nationalen Sammlungen aufzuheben. Künftig reicht ein Dekret des Staatsrats aus. Experten sollen zuvor einschätzen, ob Frankreich das Objekt unter illegalen Umständen in seinen Besitz gebracht hatte.
2020 hatte Frankreich erstmals 26 Objekte, unter anderem Statuen, Thronsitze, Palasttore und religiöse Gegenstände, an das westafrikanische Benin zurückgegeben. Französische Kolonialsoldaten hatten diese Ende des 19. Jahrhundert bei der Eroberung des Königreichs Dahomey gestohlen. Anfang 2026 gab Frankreich zudem eine drei Meter große rituelle Trommel an die Elfenbeinküste zurück.
2023 hatte das französische Parlament ein ähnliches Rahmengesetz verabschiedet, um die Rückgabe von Nazi-Raubkunst zu erleichtern, die sich in öffentlichen Sammlungen befindet.
Das neue Gesetz umfasst Werke, die zwischen 1815 und 1972 in den Besitz Frankreichs gelangten. Mehrere linke Abgeordnete hatten vergeblich gefordert, die Zeitspanne auszuweiten, um etwa die Anfang des 19. Jahrhunderts in Ägypten entwendeten Kulturgüter zu berücksichtigen. Rechtspopulistische Abgeordneten hatten ihrerseits gefordert, die Rückgabe von Garantien über eine angemessene Aufbewahrung abhängig zu machen.
Nach Angaben des Kulturministeriums liegen derzeit nur etwa zehn Rückgabeforderungen vor. Es wird damit gerechnet, dass das neue Gesetz weitere Forderungen nach sich ziehen wird, unter anderem von China und Algerien.
